Inkasso becker wuppertal kennt die jemand?

2 Antworten

Das Mahngericht prüft die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht, d.h. daß du einen Mahnbescheid bekommen hast, ist also kein Zeichen,daß diese Herrschaften im Recht sind.
Wenn die Forderung noch nicht tituliert ist (dann wäre mit Sicherheit direkt der Gerichtsvollzieher gekommen),dann ist die Forderung nach §195 und § 199 BGB seit dem 1.1.2014 verjährt. Du solltest m.E. folgendes machen:
a) auf dem Mahnbescheid dein Kreuzchen bei "Ich widerspreche dem Mahnbescheid vollumfänglich" machen und ihn zurücksenden.
b) zusätzlich ein nettes Briefchen an das Inkassobüro,in welchem du reinschreibst,daß die Forderung seit dem genannten Datum verjährt ist und du daher gemäß §214 Abs. 1 BGB von deinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch machst.

kleine Ergänzung: Das Widerspruchsformular bitte sofort an DAS Gericht zurückschicken. Nicht ans Inkasso. Manche machen da den entscheidenden Fehler.

Textvorschlag für das "nette" Briefchen:

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Wertes Inkasso. Ich bestreite, jemals eine solche Bestellung getätigt zu haben. Ohnehin ist das verjährt. Sie werden mir dennoch trotz Verjährung unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorlegen, insbesondere Vertragskopien, Rechnungskopien, Mahnungskopien, Zustellnachweise für die Warenlieferung mit meiner Unterschrift usw. Bei Weigerung werde ich bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges und Nötigung erstatten, da ich dann davon ausgehe, dass die Forderung frei erfunden ist. Im Falle einer absichtlichen Personenverwechslung ergeht ebenfalls Strafanzeige und Beschwerde beim Aufsichtsgericht

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Leider kann man nur auf diesem Wege die Inkassos erziehen.

Hast du irgendwo anders was bestellt und nicht bezahlt? Die Firmen geben nach einer gewissen Zeit die Aufträge an Inkassofirmen ab.

Dadurch kannst du von Inkasso Becker angeschrieben werden oder von anderen Inkassobüros.

Nein habe nie was bestellt und Zahle sonst auch immer pünktlich oder lasse abbuchen. Ich kenne dieses Unternehmen auch nicht habe nie einen Brief von denen erhalten. Ist auch merkwürdig das nach 7 Jahren es vor gericht geht oder? 

@Maily110

Dann schreibe dem Gericht, dass du nichts bestellt hast und du u.U. den Vorgang in Kopie haben möchtest. Soweit ich weiss, kann man da auch Widerspruch einlegen oder sich zumindest dazu äussern.

@studiogirl

Das Mahngericht interessiert sich nicht für diese Fragen oder Infos. Es prüft die Forderung nicht.

@mepeisen

O.K., ich hatte das nicht auf dem Plan, dass es vom Mahngericht kommt. Dann ist dein Vorschlag natürlich richtig.