Inhalt geht beim liefern kaputt, wer haftet?

3 Antworten

Beim Verkauf Privat zu Privat geht der Versand zu lasten des Empfängers.

Wenn also ein unversicherter Versand ausgemacht war, hat der Empfänger Pech.

War ein Versicherter Versand ausgemacht, macht man eine Schadensersatzanzeige bei DHL, dazu muß man Verpackung und Ware aufheben und auf verlangen bei DHL vorzeigen und bekommt den Wert erstattet.

DHL entscheidet dann, ob die Figur ordnungsgemäss verpackt war oder nicht.

Fürs nächste mal: Karton in Karton Versand. Figur gepolstert in einen angemessenen Karton packen und diesen nochmals gepolstert in einen Versandkarton. Dann sollte auch nichts passieren.

Das wollte ich erst machen, aber die post hatte keine größere Kartons.

Muss ich nun das Geld zurück zahlen?

@Sarijaay

Der Käufer ist zur Mithilfe verpflichtet.

Er muss eine Schadensersatzanzeige bei DHL machen, dazu muß er Verpackung und Ware bei DHL vorzeigen.

DHL entscheidet dann, ob die Figur ordnungsgemäss verpackt war oder nicht.

Und wenn DHL entscheidet, dass Du unsachgemäß verpackt hast, dann musst Du erstatten.

Laut AGB der Versandunternehmen musst Du die Sachen so verpacken, dass sie einen Sturz aus 1 m Höhe unbeschadet überstehen.

Ich schätze mal, der Engel war nicht gut genug verpackt.

Der Ausschluss der „Garantie“ hilft Dir (nicht nur) da nicht weiter.

Wenn du zerbrechliche Ware verkaufst, musst du natürlich auch für den bruchsicheren Versand sorgen.

Übrigens kann ein Sachverständiger sehr schnell feststellen, ob der Bruch "frisch" ist, oder ob das Teil bereits beschädigt war, BEVOR es versandt wurde.

Die ware war nicht geschädigt, habe noch ein Bild, bevor ich es verschickt habe und nun sei er total gebrochen, an alle stellen. Das regt mich auf, da es ein Erbstück meiner Mutter war.