Infoscore Inkasso erfragt Vermögensauskunft, ist das rechtens?

7 Antworten

Das kannst Du Dir aussuchen, es gibt kein Gesetz das Dich verpflichtet irgendjemandem eine Vermögensaukunft zu geben. Sowas kommt erst nach Titulierung und erfolglosem Pfändungsversuch durch den Gerichtsvollzieher wenn der Gläubiger es beantragt.

Ist die Forderung, inklusive der berechneten Kosten überhaupt rechtens? Kannst Du eventuell noch direkt an den Gläubiger zahlen?

kugelschreib62 
Fragesteller
 20.04.2019, 17:10

Die Forderung war ursprünglich 75,- €, schwuppdiwupp dann 185,- €

(160,-€ 1,3 Gebühr Inkasso plus MB Kosten 52,- € plus Zinsen). Da ich bereits Geld bezahlt habe an den Gläubiger (Vodafone wegen Mobilfunk) ist die Summe weniger als die hier präsentierten Zahlen!

Nein, Vodafone zeigt sich nicht nur völlig inkullant sondern auch nicht Gesetzen verpflichtet.

mepeisen  20.04.2019, 20:07
@kugelschreib62

Wie kommen die 75€ zustande? Wusste Vodafone von deinen Zahlungsproblemen, bevor sie das Inkasso eingeschaltet haben?

mepeisen  20.04.2019, 20:10
@mepeisen

Noch eine kleine Ergänzung. Die Inkassokosten von Infoscore sind aus verschiedensten Gründen nicht durchsetzbar. Das Einfachste wäre, dass der Gläubiger schon von den Zahlungsproblemen wusste. Dann kriegen die 0,00€. Den gebührenirrsinn musst du nicht mitmachen.

...dass ich ansonsten zahlungsunfähig bin.
Nun soll ich gemäß letztem Schriftwechsel ein Formular zurücksenden wo Informationen über die Vermögensverhältnisse erfragt werden.

Damit sollst Du Deine Zahlungsunfähigkeit nachweisen, sonst gibt's keine Ratenzahlung für Dich.

Tu es oder lass es sein, Deine Entscheidung; die Folgen trägst Du allerdings auch selbst.

Du kannst einfach die Ratenzahlung einleiten. Wenn die 20 Euro nicht zurück überwiesen werden, stimmen sie automatisch der Ratenzahlung zu.

AnglerAut  20.04.2019, 16:59

Wie kommst du denn auf diese Idee ?

DerHans  20.04.2019, 17:08

Damit werden die 20 € auf die älteste Forderung verrechnet und es ändert sich nichts. Natürlich werden die 20 € NICHT zurück geschickt.

Du kannst entweder bezahlen, oder es auf ein Mahn-/Gerichtsverfahren ankommen lassen

Wenn du beides nicht möchtest solltest du deren ihre Spielchen mitspielen

kugelschreib62 
Fragesteller
 20.04.2019, 17:00

Hey hallo, wenn Sie Spielchen mitspielen machen Sie das selbst. Hier ist unter anderem ein Forum um Hilfesuchenden Rat zu geben!!!!

buffalo23  20.04.2019, 17:03
@kugelschreib62

Das ist mein Rat. Zahlen, oder es auf ein Verfahren ankommen lassen. Wenn beides keine Option ist hast du keine Wahl als das zu tun was die von dir verlangen, du hast keine Rechte in dem Fall. Natürlich brauchst du denen gar nichts zu geben dann verklagen die dich halt, so einfach

Du verwechselt da zwei Dinge gefährlich. Eine Vermögensauskunft ist der Nach-Nachfolger des Offenbarungseids und den gibt es nur, wenn es eine titulierte Forderung gegen dich gibt und Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher erfolglos waren.

Eine Auflistung der Vermögensverhältnisse ist kein rechtlicher Begriff und somit kann keiner dich dazu zwingen. Sofern du von Sozialleistungen lebst, solltest du aber den Bescheid und nur den hinsenden. So kann der Gläubiger sehen, dass bei nichts pfändbares gibt und da der Gläubiger eine Schadenminderungspflicht hat, kann er zwar die Forderung für dich kostenpflichtig titulieren lassen, aber nicht weitere Kosten dir aufs Auge drücken wie irgendeinen Außendienstmitarbeiter einschalten.

kugelschreib62 
Fragesteller
 20.04.2019, 18:04

Hilfreich habe ich nie angeklickt....