INdirekte Beamtenbeleidigung...

12 Antworten

Zunächst mal vorweg: Den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht - das ist ein Mythos. Es ist eine normale Beleidigung wie gegen jeden anderen Mitbürger auch.

ABER:

Wenn ein Beamter in Ausübung seines Dienstes beleidigt wird, besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein gesteigertes Interesse an einer Strafverfolgung (das hat mit Respekt vor und Achtung der Staatsgewalt zu tun). Es ist daher wahrscheinlicher, dass eine Anzeige wegen Beleidigung eines Polizisten ergeht bzw. diese auch entsprechend geahndet wird.

Ergo: Lass den Unsinn - für einen Moment, in dem man wahnsinnig cool sein möchte, können viele Momente der Reue folgen;-) Der Polizist kann ja z.B. Deinen tollen Anfangssatz nicht hören, sondern nur die Beleidigung - dann stehen Aussage gegen Aussage, und Du darfst raten, wem man eher Gehör schenken wird...

DH!

Natürlich ist das eine Beleidigung, denn Du machst Dir ja die Aussage Deines Opas zueigen.

Aber wie würdest Du das finden, wenn der Beamte sagt: "Mein Vorgesetzter würde sagen, Sie sind ein Idiot."?

Erst mal Du'zt mich die Polizei ja selber mit ihrem Spruch :Polizei,Dein Freund und Helfer! und zweitens haben wir früher immer schmunzelnd gesagt bekommen,das wir sagen sollen: Ich DENKE,sie sind... (mit der Begründung,das was ich denke ist eine nichtbestätigte Aussage,bzw.was ich denke ist meine Sache) Würde es aber nicht darauf ankommen lassen!!!! Könnte dumm enden...

wieso möchtest überhaupt mit denen anders umgehen wie mit anderen fremden menschen.ich wurde schon oft kontrolliert,die waren immer höflich korrekt und verstehen sogar spässchen.so ein problem stellt sich doch nicht außer man möchte provozieren

gibt doch so spielchen wie,darf ich zu polizist rindvieh sagen,er nein das ist beleidigung.darf ich zu einem rindvieh polizist sagen,er das bleibt ihnen überlassen,also dann auf wiedersehen herr polizist

Man darf seine Meinung äußern, das steht im Grundgesetz. Man darf auch jeden ungefragt erzählen was man so denkt. Kein Problem.

Aber ich glaube nicht, dass Du immer noch lachst wenn der Polizist Dich zum Drogentest mit auf die Wache nimmt. Es reicht wenn der Polizist denkt, dass Du nicht sauber tickst und das könnte ja durch die Einnahme von illegalen Substanzen verursacht werden.

Also lehn Dich nicht zu weit in eine Grauzohne, der Gegenüber kann das nämlich auch!

Auch die freie Meinungsäusserung hat Grenzen. Die Äußerung: Ich bin der Meinung, Sie sind ein A...loch. ist auch eine Beleidigung und somit srafbar.

@TETTET

Das enthält aber schon eine Aussage.

Wenn man sagt "In meinen Augen verhalten Sie sich wie ein A...", dann ist das eine reine Meinungsäußerung. Man muß sehr genau aufpassen, dass man nicht "mischt"!

@Commodore64

Das "In meinen Augen" kannst Du getrost weg lassen. Die aussage wird genau gleich behandelt, wie die Aussage: "Sie verhalten sich wie ein A..." Ob ein Richter das dann als beleidigend sieht, möchte ich nicht ausprobieren.

@TETTET

Es ist keine Aussage. Man unterstellt ja nicht dass er eines ist sondern höchstens dass der sich momentan so verhält.

Aber wie gesagt, man kann sich in Grauzohnen rein lehnen - das kann der Gegenüber aber auch!

Kennt man ja aus den ganzen alten US Serien wie Quincy & Co - wobei das natürlich nicht wirklich auf deutsche Rechtsprechung übertragen werden kann. ("Sie können muich deswegen aber nicht fest nehmen!" - "Na dann nehme ich Sie eben wegen Landstreicherei fest!")