In wie weit ist es möglich eine Maßnahme vom Jobcenter abzulehnen?
Bin 43Jahre, und soll jetzt wieder eine 6.monatige "Fördermaßnahme"machen.Von 01.09.07-30.05.08 habe ich eine andere Maßnahme absolviert.Nun soll ich eine Maßnahme antreten für die ich 3. Stunden nur für den Zug(hin und zurück) brauche, obwohl sich ein Bewerbungscenter direkt in meinem dorf befindet. Auf meinen mündlichen Hinweis hin, das es doch einfacher für mich ist die Maßnahme in meinem Dorf zu machen, reagierte meine Sachbearbeiterin negativ.Die Begründung ist: Es würde mir für meine berufl.Zukunft mehr bringen, wenn ich die weiter entfernte Maßnahme antreten würde. Bin echt nicht faul, aber wieder in so eine "Arbeitslosenverwahranstalt" zu gehen,nur damit ich aus der Statistik falle und diese Maßnahme die sich "Möbelkarussel" nennt, jemand braucht der einen Führerschein besitzt finde ich für meine berufl.Zukunft überhaupt nicht förderlich. Wie kann ich vorgehen damit ich diese "Fördermaßnahme"nicht machen muß???Und muß nicht 1.Jahr vergehen, bis man wieder in eine Maßnahme gezwungen wird????? Bedanke mich im voraus für kompetente Antworten. Mit freundl. Grüßen
5 Antworten
Sinnlose Maßnahmen kann man ablehnen. Maßnahmen die reguläre Arbeitsplätze vernichten (fast alle). Oder bei denen man gemoppt wird (fast alle), da man der Stammbelegschaft im Wege ist.
Bei diesen sogenannten "Bildungsmaßnahmen" muß man verlangen, welche Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt denn für einen nach der "Bildungsgmaßnahme" vorgesehen ist. Meistens haben sie darauf keine Antwort. Dann ist diese "Bildungsgmaßnahme" sinnlos.
Man bekommt erst die Sanktion. Ruhe bewahren !
Zum Sozialgericht "einstweilige Anordnung" gegen Sanktion beantragen, falls man in finanzielle Not gerät. Kontoauszug-Kopie mitnehmen.
Richtervorlage ausfüllen >> Verfassungbeschwerde gegen Sanktionen. http://wir-sind-boes.de/richtervorlage-1.html
Anwälte fassen das nicht an, die wollen ihre Karriere nicht versauen. In zwei Wochen ist die Sanktion aufgehoben. :-) Aber zu den Meldeterminen immer hingehen.
Da du schreibst,daß sich in eurem Ort auch ein Bewerbungscenter befindet, nehme ich mal an,daß es sich bei der Maßnahme,die du machen sollst,ebenfalls um ein Bewerbungstraining handelt. Fordere die Sachbearbeiterin auf,dir schriftlich darzulegen,inwiefern die entferntere Maßnahme besser für dich wäre. Dazu ist sie verpflichtet. Ich vermute,hier sollen einzelne Maßnahmeträger bevorzugt werden.
Hier soll lediglich die Statistik stimmen... Es kann nicht sein, dass man 3 std. unterwegs zu ner Maßnahme ist die keinen Nutzen bringt...
Aber das ist Amtswillkür... Ich wehre mich seit Jahren dagegen. Ich sollte jetzt auch wieder ne maßnahme machen und 2 Tage bevor ich die antreten sollte hab ich meiner Bearbeiterin meinen Arbeitsvertrag auf den tisch geknallt...
Das war der völlig egal dass ich nen vetrag habe... Die maßnahme sei wichtiger meint sie... Ich bin direkt in die obere Etage und zum Chef... Was der mit ihr gemacht weiss ich leider nicht aber scheinbar nix gutes... Seitdem hab ich nie wieder was von der alten zugeschickt bekommen
Ich fürchte, dass es schwierig ist, sich gegen Massnahmen der Arbeitsagentur "zu wehren". Es gibt inzwischen Anwälte, die zu diesen Themen beraten und diese Beratungen sind auch nicht allzu teuer. Vielleicht könnte man Dir dort helfen. Viel Glück.
Als ich mal kurzfristig arbeitslos war, musste ich auch zu einer Maßnahme, die mich sehr viel Zeit gekostet und mir wirklich nichts gebracht hätte. Ich bin aber trotzdem zur Maßnahme hingefahren, hab mir die Einführung angehört und habe den "Veranstaltern" vor Ort glaubhaft nachweisen können, dass ich diese spezielle Maßnahme nicht benötige. Das haben die aufgrund meiner beruflichen Vorbildung und einem ausführlichen Gespräch auch sofort eingesehen und ich durfte wieder gehen. War alles gar nicht so schlimm.
Was konkret ist es denn für eine Maßnahme - Weiterbildung, 1,-€-Job oder ABM? Du kannst die Maßnahme ablehenen - aber dann gibt es Sanktionen. Du kannst Dich aber auch krank schreiben lassen. Es kann aber dann auch sein, dass Du nach der Krankschreibung wieder in eine neue Maßnahme gesteckt wirst. Eine zeitl. Begrenzung gibt es nicht mehr für Maßnahmen seitens der ARGE.