In wieweit hilft die CARITAS? Hilft sie auch bei der Wohnungssuche?
Hallo, ist ein wenig kompliziert. Also, ich nahm vor kurzem an einem Wochenende meinen jüngeren Bruder (in zwei Monaten 18 Jahre) auf, der an einem Samstag eiskalt von meinen Eltern vor die Tür gesetzt wurde. Am Montag darauf bin ich mit ihm zum Jugendamt, aber die wollen nicht helfen bzw. sind der Meinung, da er fast 18 ist, wären sie nicht mehr für ihn zuständig. Man verwies uns an die Sozial-/Jugendberatung der CARITAS, wo wir demnächst auch einen Termin haben. Ich kann mir nur nicht ganz vorstellen, was die damit zu tun haben?!
Ich selbst kann den fast Volljährigen nicht bei mir behalten. Erstens, meine eigene Wohnung ist nicht groß genug für zwei Personen und mein Vermieter duldet zudem ohnehin keine WG ähnlichen Mietsverhätnisse (Anmeldung bei mir somit ausgeschlossen). Zum anderen sollte das ja auch keine Dauerlösung sein. Ich dachte, das Jugendamt würde sich dann um ihn kümmern, da ich selbst gesundheitlich nicht in der Lage bin, mich um ein "Kind" zu kümmern bzw. dauerhaft mit einer anderen Person zusammen zu leben. Ich habe Asperger und war von jeher kein gesellschaftlicher Mensch (Einzelgänger), der sich mit anderen auf engsten Raum verträgt. Und schon gar nicht dauerhaft in den eigenen vier Wänden, wobei ich mich jetzt schon arg in meiner Privatspäre gestört fühle, wenn nicht sogar der eigenen Privatspäre beraubt.
Mein jüngerer Bruder ist seit ein paar Monaten in Ausbildung, jedoch erst in zwei Monaten 18 Jahre alt. Er würde somit alles verlieren, wenn kein Amt für ihn zuständig sein will, wenn schon nicht die eigene Mutter. Von Heute auf Morgen ist ja auch keine Wohnung für ihn zu bekommen, und schon gar nicht bzw. nur sehr schwer zu finden, für jemanden, der nicht mal ganz volljährig ist.
Hilft da die CARITAS bei sowas weiter???
3 Antworten
Hallo Metty,
das ist eine verzwickte Situation für Dich. Ich hatte mal eine gute Bekannte, die ebenfalls am Asperger-Syndrom litt. Daher kann ich das ein wenig nachvollziehen. Die Caritas ist schon eine gute Anlaufstelle für Euch. Dann gibt es noch die AWO (Arbeiter Wohlfahrt), Diakonie... Ich weiß jetzt zwar nicht, wo Ihr lebt, aber in eigentlich jeder Stadt gibt es Hilfsangebote für von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen. Dort arbeiten Sozialarbeiter, die mit der Materie vertraut sind, und die Deinem Bruder bei der Wohnungssuche behilflich sind. Bringt alle Unterlagen mit, die Ihr habt. Vor allem die über Dich und Deine Diagnose.
Ich wünsche Euch viel Glück bei der Lösung Eures Problems.
Hilfreiche Infos, die mich beruhigen sind auf jeden Fall in deiner Antwort vorhanden. Dass man evtl. Unterlagen mitbringen muss, kann ich mir auch gut vorstellen. Aber ich suche ja nicht für mich Hilfe, sondern für meinen Bruder. Und das er nicht bei mir wohnen kann bzw. nicht bleiben kann, hat ja nicht nur was mit meinem Asperger zu tun. ;) Und ich werde denen auch nicht meine Papiere oder sonstiges offen legen, denn ich brauche keine Hilfe von denen, sondern mein Bruder. Ich muss denen ja offiziell keine schriftlichen Rechenschaften ablegen, die mich betreffen. Die können mich ja nicht dazu zwingen, nur weil ich den vorrübergehend bei mir aufnahm bis er nötige Hilfe bekommt, dass ich mich jetzt auch um ihn kümmern muss. Er ist zwar mein Bruder, aber ich hatte generell noch nie ein besonders innigen Kontakt mit meinen Geschwistern bzw. es klingt jetzt vielleicht hart, aber ich habe sie auch nicht auf die Welt gesetzt und glaube auch nicht, dass ich jetzt fremde Verpflichtungen nachkommen muss, die eigentlich nicht meine sind, sondern die der Eltern oder in dem Fall des Jugendamtes. ;)
Bitte belese Dich bei Wikipedia zu Jugendamt. Öffne bitte auch alle Links und lese die Informationen sorgfältig. Denn natürlich ist das JA zuständig. Wer denn bitte sonst? Bis dahin mag Dein Bruder zum Familiengericht gehen und um Beistandschaft zur Erlangung seiner Rechte gegenüber seinen Eltern anfragen. Muss ihm als Minderjährigem in seiner Situation gewährt werden. Er nimmt bestenfalls einen möglichst neutralen erwachsenen Zeugen mit. Denn wenn das JA schon so rechtsfern reagiert kann mit gutem Recht dem Familiengericht gleiches handeln unterstellt werden. Ist dennoch dann juristisch falsch. Jugendamt ist bis Ende der Erstausbildung zuständig bzw. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Nicht immer aber in einem solchen Fall auf jeden Fall.
Es gibt Wohnheime seit manchem Jahrhundert die das Handwerk mal geschaffen hat für ihre auf Wanderschaft befindlichen Gesellen. Die sind heute natürlich in modernem Zustand. Und haben in der Regel auch fachlich gut qualifizierte Ansprechpartner für die jungen Bewohner. Da soll er einfach mal bei seinem AG nachfragen wegen. Dann gibt es die Möglichkeit des Wohnen gegen Hilfe. In dem Fall wird von meist älteren aber noch fitten Menschen ein mittlerweile verwaistest Zimmer zur Verfügung gestellt und im Mietvertrag steht dann anstelle von Geld als Miete meinetwegen den Garten in Ordnung zu halten oder einkaufen zu gehen.... . Halt was die Person selbst nicht mehr kann. Dann gibt es häufig Wohnbaugesellschaften wo angefragt werden kann. Die verschiedenen Immobilienseiten online zeigen frei Plätze in Wohngemeinschaften an.
Dein Bruder wird noch nicht fähig sein die anfallenden Kosten alleine zu tragen. Er soll unbedingt Antrag auf BAB = BerufsAusbildungsBeihilfe stellen. Online gut belesen, Antrag gilt ab dem Tag der Abgabe. Von dort aus werden die Eltern aufgefordert ihre finanzielle Situation darzulegen. Weigern sie sich kann ein Anwalt sie zwingen. Auf ihre Kosten, versteht sich. Anwalt für Familienrecht mit Schwerpunkt Unterhaltsforderungen. Bitte beachtet bei der Auswahl dass der Fachmensch sich auf die Forderungsberechtigten spezialisiert hat.
Und gebe mal in die Suchmaske des Browsers ein
nummergegenkummer
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Ist alles schön und gut, wie Du Dich für Deinen fast volljährigen Bruder einsetzt aber, noch sind die Eltern für Deinen Bruder zuständig. Weshalb, warum wurde Dein Bruder rausgeschmissen? Gründe muß es genug geben.