In wie weit kann man das als Beweismittel vorm Amtsgericht nutzen, um eine Kündigung im Mietrecht zu rechtfertigen?
Wenn einige Mitbewohner illegal das Zimmer eines Mitbewohners betreten während er zb in der Toilette ist. Sie nehmen Fotos von seinem Schlafzimmers auf, um zu beweisen dass er unordentlich ist oder dass er Restessen hat, was Kakerlake locken kann oder dass er gewisse Schaden hat.
Kann man diese Bilder vorm Amtsgericht nutzen um irgendetwas zu rechtfertigen?
Dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters dar (Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters; Urteile Amtsgericht Frankfurt am Main vom 16. 01.1998, Aktenzeichen 33 C 2515/97 und Amtsgericht Düsseldorf vom 24.06.2000, Aktenzeichen 25 C 4068/98).
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen3 Antworten
Fotos von Unordnung sind keine Beweise, denn jeder Mieter ist selbst verantwortlich für Ordnung oder Unordnung in seiner Mietsache und diese kann nicht angeordnet werden, denn ob jemand Ordnung halten will oder nicht, das ist Privatsache.
Bei Untervermietungen kann jedoch immer schneller gekündigt werden als im normalen Mietverhältnis.
Im Prinzip sind solche Beweismittel unwirksam auch wenn sie was beweisen?
- Ich hab vorher gelesen : Eine Vermieterin versagte vorher vorm Amtsgericht um eine Räumungsklage durchzusetzen weil ihre Beweismittel nicht anerkannt wurde.
Nein, wobei auch weder Restessen noch Unordnung irgendetwas rechtfertigen würden.
Wenn sie unter der Verletzung von Gesetzen zustande gekommen sind, meistens ja. Wobei sie ja hier eben auch nichts relevantes beweisen.
Der Amtsrichter wird Euch hart auslachen, wenn Ihr mit Bildern von unordentlichen Räumen kommt, um einem Mitbewohner zu kündigen. Was soll damit bewiesen werden??? Die hypothetische Kakerlakenplage?
Unordnung ist kein Kündigungsgrund!
Es ging bei mir um die Verwendung von illegalen Beweismitteln vorm Amtsgericht.
Hier gibt es eine Straftat. Sind diese komplett unwirksam auch wenn sie was beweisen?
Die Urteile, die Du herausgesucht hast, sind auf Deinen Fall gar nicht anwendbar. In den dortigen Fällen ist ein Vermieter in eine Mietwohnung, zu der er regulär keinen Zugang hatte, eingedrungen.
Ihr wohnt in einer WG, also alle zusammen in einer Wohnung! Diejenigen, die Fotos gemacht haben, hatten also in jedem Fall Zugang zu der Wohnung. Ihr nutzt Bad und Küche gemeinsam. Da sind Fotos von Deinem Zimmer keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Das ist Anwendbar auch ohne Hausfriedensbruch.
Zudem sind abgeschlossene Zimmer auch als Wohnung behandelbar.
Das Grundrecht dient der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht um eine Konkretisierung des allgemeinen Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, um die „Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht“ (BVerfGE 97, 228/265)
Vor diesem Hintergrund sind abgeschlossene Wohnungen, Appartements und Zimmer zweifelsohne durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt.
Der Richter wird sich weder für die Unordnung, noch für Deine ach so schwere Verletzung Deines höchstpersönlichen Lebensbereichs auch nur im Ansatz interessieren.
Die Leute, die Deine Toilettengewohnheiten kennen, haben ein Foto von Deinem Zimmer gemacht und deswegen heulst Du rum. Nochmal: Du teilst Deinen "höchstpersönlichen Lebensbereich" mit diesen Leuten. Wie kann es da zu einer Verletzung kommen??? "Abgeschlossene Zimmer sind als Wohnung zu behandeln? Auch hier geht es juristisch um das (widerrechtliche) Eindringen. Hat man Dein Zimmer aufgebrochen oder sowas?
Wenn Ihr nicht mehr miteinander klarkommt, löst die WG auf. Einfach nur Kindergarten.
Ich hab sowas nicht erlebt. Mein Motiv ging hier ausschließlich um die Anwendung von illegalen Beweismitteln
...die nicht illegal sind und eine Unordnung "beweisen", die juristisch nicht interessiert.
Im Prinzip sind solche Beweismittel unwirksam auch wenn sie was beweisen?