In wie weit kann man das als Beweismittel vorm Amtsgericht nutzen, um eine Kündigung im Mietrecht zu rechtfertigen?

3 Antworten

Fotos von Unordnung sind keine Beweise, denn jeder Mieter ist selbst verantwortlich für Ordnung oder Unordnung in seiner Mietsache und diese kann nicht angeordnet werden, denn ob jemand Ordnung halten will oder nicht, das ist Privatsache.

Bei Untervermietungen kann jedoch immer schneller gekündigt werden als im normalen Mietverhältnis.

Im Prinzip sind solche Beweismittel unwirksam auch wenn sie was beweisen?

  • Ich hab vorher gelesen : Eine Vermieterin versagte vorher vorm Amtsgericht um eine Räumungsklage durchzusetzen weil ihre Beweismittel nicht anerkannt wurde.

Nein, wobei auch weder Restessen noch Unordnung irgendetwas rechtfertigen würden.

Im Prinzip sind solche Beweismittel unwirksam auch wenn sie was beweisen?

@coronakrise1

Wenn sie unter der Verletzung von Gesetzen zustande gekommen sind, meistens ja. Wobei sie ja hier eben auch nichts relevantes beweisen.

Der Amtsrichter wird Euch hart auslachen, wenn Ihr mit Bildern von unordentlichen Räumen kommt, um einem Mitbewohner zu kündigen. Was soll damit bewiesen werden??? Die hypothetische Kakerlakenplage?

Unordnung ist kein Kündigungsgrund!

Es ging bei mir um die Verwendung von illegalen Beweismitteln vorm Amtsgericht.

Hier gibt es eine Straftat. Sind diese komplett unwirksam auch wenn sie was beweisen?

@coronakrise1

Die Urteile, die Du herausgesucht hast, sind auf Deinen Fall gar nicht anwendbar. In den dortigen Fällen ist ein Vermieter in eine Mietwohnung, zu der er regulär keinen Zugang hatte, eingedrungen.

Ihr wohnt in einer WG, also alle zusammen in einer Wohnung! Diejenigen, die Fotos gemacht haben, hatten also in jedem Fall Zugang zu der Wohnung. Ihr nutzt Bad und Küche gemeinsam. Da sind Fotos von Deinem Zimmer keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

@HanniManni04 § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Das ist Anwendbar auch ohne Hausfriedensbruch.

Zudem sind abgeschlossene Zimmer auch als Wohnung behandelbar.

Das Grundrecht dient der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es geht um eine Konkretisierung des allgemeinen Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, um die „Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht“ (BVerfGE 97, 228/265)

Vor diesem Hintergrund sind abgeschlossene Wohnungen, Appartements und Zimmer  zweifelsohne durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt.  

@coronakrise1

Der Richter wird sich weder für die Unordnung, noch für Deine ach so schwere Verletzung Deines höchstpersönlichen Lebensbereichs auch nur im Ansatz interessieren.

Die Leute, die Deine Toilettengewohnheiten kennen, haben ein Foto von Deinem Zimmer gemacht und deswegen heulst Du rum. Nochmal: Du teilst Deinen "höchstpersönlichen Lebensbereich" mit diesen Leuten. Wie kann es da zu einer Verletzung kommen??? "Abgeschlossene Zimmer sind als Wohnung zu behandeln? Auch hier geht es juristisch um das (widerrechtliche) Eindringen. Hat man Dein Zimmer aufgebrochen oder sowas?

Wenn Ihr nicht mehr miteinander klarkommt, löst die WG auf. Einfach nur Kindergarten.

@HanniManni04

Ich hab sowas nicht erlebt. Mein Motiv ging hier ausschließlich um die Anwendung von illegalen Beweismitteln

@coronakrise1

...die nicht illegal sind und eine Unordnung "beweisen", die juristisch nicht interessiert.