In wie fern müssen Minderjährige für Schulden haften?

11 Antworten

Du musst natürlich nicht für solche Schulden anderer Haften. Es ist allerdings nicht so ganz einfach dies auch durchzusetzen, und Rechtsrat kann man dir auch nicht geben. Wende dich am besten an eine Rechtsberatung, z.B. eine Verbraucherzentrale oder einen einen Anwalt um dies zu regeln. Bei deinem Zuständigen Amtsgericht kannst du Rechtsberatungshilfe beantragen, damit kostet dich die Beauftragung eines Anwalts nur 10 Euro. Du wirst sicherlich eine Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigten benötigen, aber ich denke das kaum ein Vater es ablehnen wird seinem Sohn mit einigen Briefen aus einer rechtlich schwierigen Situation zu helfen.

Eine der Wichtigsten Fragen wurde nicht beantwortet: Hat sie Sachen für dich bestellt? Hat sie dir die Sachen überlassen? Oder hat sie sich Sachen auf deinen Namen bestellt, die sie selbst eingesteckt hat?

Der Unterschied ist folgender: In ersten Fall schließt sie als Erziehungsberechtigte in deinem Namen Verträge ab (und ja, dann musst du ggf. auch dafür einstehen) und im zweiten Fall hat sie Betrug begangen.

Auf jeden Fall musst du deinen Vater drauf ansprechen, denn er ist der Erziehungsberechtigte und nur er kann wirksam entscheiden, was nun zu tun ist. Er muss den Mahnbescheiden ggf. widersprechen usw.

Wende dich schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung.   

Dort kann man dir genaue Auskunft über die Situation geben, bzw. helfen mit dieser umzugehen.    

Nein, musst du natürlich nicht.

Du solltest dir da am besten Rat bei einem Anwalt oder bei einer Beratungsstelle suchen.

Im Grundsatz schon. Allerdings gibt es für Minderjährige diverse Schutznormen. So zum Beispiel ist die Haftung für von dem
gesetzlichen Vertreter für den Minderjährigen begründeten Verbindlichkeiten auf das Vermögen des Minderjährigen bei Eintritt der Volljährigkeit beschränkt. Diese Einrede muss man aber ggf. nachträglich prozessual geltend machen, sofern die Schulden schon tituliert sind.