In welcher Lohnsteuerklasse käme ich, wenn ich neben der Behindertenwerkstatt 2 Jobs als Prospekte-Verteiler annehme (siehe Text)?
Also mal angenommen ich verdiene in den einen Verteilerjob, einmal zustellen im Monat, so ca. 20 € und in den anderen Verteilerjob, einmal wöchentlich zustellen, ca. 100 € in Monat. Muss ich viele Steuern bezahlen, wenn ich das neben der Behindertenwerkstatt mache und in welcher Steuerklasse käme ich?
4 Antworten
Falls deine Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichten, benötigst du gar keine Lohnsteuerklasse: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Bei deinen 20€ und 100€ Minijobs mußt du aufpassen, daß du nicht noch Geld mit zur Arbeit bringen mußt wegen dem Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html
wie z.B.:
Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.
Obiges Beispiel mit einem Verdienst von 25 Euro:
Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil
- des Arbeitgebers 3,75 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 25 Euro) und
- des Minijobbers 28,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 3,75 Euro Arbeitgeberanteil)
Hier erhält der Minijobber kein Entgelt und muss seinem Arbeitgeber noch 3,80 Euro (Beitragsanteil 28,80 Euro minus Verdienst von 25 Euro) erstatten.
Also ich gehe davon aus du bist Single und hast keine Kinder. Die Arbeit bei der Behindertenwerkstatt wird dementsprechend nach Steuerklasse 1 besteuert. Da du bei den anderen beiden Jobs relativ wenig verdienst wirst du darauf keine Steuern zahlen müssen. Tritt der Fall ein, dass du einen Nebenjob hast wo du 450€+ verdienst, dann wird dieser Job unter Steuerklasse 6 besteuert und dort sind die Abgaben am höchsten.
Die Steuerklasse ändert sich deswegen nicht.#Jedoch werden alle Einkünfte zusammengerechnet und daraus ergibt sich abzüglich der steuerrelevanten abziebaren Werbungskosten und der Sonderausgaben, deine Steuerlast.
Soweit ich weiß musst da gar keine Steuern zahlen