In welcher Lohnsteuerklasse käme ich, wenn ich neben der Behindertenwerkstatt 2 Jobs als Prospekte-Verteiler annehme (siehe Text)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls deine Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichten, benötigst du gar keine Lohnsteuerklasse: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Bei deinen 20€ und 100€ Minijobs mußt du aufpassen, daß du nicht noch Geld mit zur Arbeit bringen mußt wegen dem Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

wie z.B.:

Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.

Obi­ges Bei­spiel mit ei­nem Ver­dienst von 25 Eu­ro:

Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil

  • des Arbeitgebers 3,75 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 25 Euro) und
  • des Minijobbers 28,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 3,75 Euro Arbeitgeberanteil)

Hier erhält der Minijobber kein Entgelt und muss seinem Arbeitgeber noch 3,80 Euro (Beitragsanteil 28,80 Euro minus Verdienst von 25 Euro) erstatten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also ich gehe davon aus du bist Single und hast keine Kinder. Die Arbeit bei der Behindertenwerkstatt wird dementsprechend nach Steuerklasse 1 besteuert. Da du bei den anderen beiden Jobs relativ wenig verdienst wirst du darauf keine Steuern zahlen müssen. Tritt der Fall ein, dass du einen Nebenjob hast wo du 450€+ verdienst, dann wird dieser Job unter Steuerklasse 6 besteuert und dort sind die Abgaben am höchsten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Steuerklasse ändert sich deswegen nicht.#Jedoch werden alle Einkünfte zusammengerechnet und daraus ergibt sich abzüglich der steuerrelevanten abziebaren Werbungskosten und der Sonderausgaben, deine Steuerlast.

Soweit ich weiß musst da gar keine Steuern zahlen