In welchen Fällen darf der Vermieter das Aufstellen einer eigenen Waschmaschine/Trockner untersagen?


05.04.2021, 15:05

Sorry ich meinte nicht "Untermieterin" sondern die Frau, welche unter mir wohnt..

Ein Stock drunter

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darf verboten werden wenn kein benötiger Anschluss da ist bzw. bauliche Veränderung notwendig wären um diesen Anschluss zu erstellen bzw. in ein passendes Zimmer zu verlegen.

Wenn ein Anschluss in der Wohnung da ist, darf selbstverständlich auch eine Waschmaschine dort aufgestellt werden.

Keller sind Gemeinschaftsräumlichkeiten, da wirst du keine Chance haben ohne schriftliche Zusage, dass du das darfst. Im Zweifel muss sich ein Anwalt die Situation anschauen, sehe ich aber schwierig.

Eine Wohnung, eine Waschmaschine. Klingt so, als ob es so berechnet ist, wie du sagst. Die Hundehaare sind kein gutes Argument, da der Vermieter dann das Verstopfen der Leitung befürchten kann.

Ich kann es mir nur beim Trockner vorstellen wenn der Raum nicht gelüftet werden kann. Man muss auch bedenken dass ein Wäscheständer für die Luft von Vorteil ist, nebenbei bemerkt.

Wenn in der Wohnung die entsprechenden Anschlussvoraussetzungen vorhanden und die Tragfähigkeit des Fußbodens gewährleistet sind, ist ein Aufstellungsverbot in der Wohnung nichtig/unwirksam. Das Betreiben dieser/solcher Geräte stellt eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung dar.

So was wird im Mietvertrag geregelt. Jeder Vertrag ist leider anders. Da musst du uns eine Kopie mit dem Teil " Waschmaschine" nregelung hier rein stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung