In welchen Fällen darf der Vermieter das Aufstellen einer eigenen Waschmaschine/Trockner untersagen?
Hallo,
Darf der Vermieter das Benutzen einer eigenen Waschmaschine und/oder Trockner untersagen?
Muss man zwingend eine gemeinsame Maschine verwenden?
Dazu gibt es keine Angabe im Mietvertrag. Es wurde aber mündlich vorab zugesagt, dass ich im Keller eigene Geräte aufstellen darf.
Ich wohne erst seit einem Monat in meiner neuen Wohnung und nun wurde es mir plötzlich untersagt, ich solle meine alte Waschmaschine bitte rasch entsorgen. Meine auch neu eingezogene Untermieterin und ich müssen uns ab jetzt eine Waschmaschine teilen. Der dritte Nachbar (auch neu eingezogen) darf aber eine eigene Waschmaschine und Trockner verwenden, da er laut Vermieter ordentlicher wirkt. Ich habe einen kleinen Hund und die Untermieterin ein Kind. Sie möchte keine Hundehaare und ich keine Babykotze in der Maschine. Außerdem finde wir es ziemlich ungerecht. Wir zahlen alle die selbe Miete und es würde uns zugesagt.
Das Problem ist, dass ich einen festen Nebenkostenbetrag (inklusive Miete/Strom/Wasser etc) zum Mietvertrag zahle. Ich denke da liegt auch das Problem. Angebot einer sozusagen jährlichen "Aufwandpauschale" von meiner Seite wurde abgelehnt.
In der Wohnung dürfen wir keine Geräte verwenden laut Vermieter.
Wer weiss darüber etwas und kann mir helfen? Danke
Sorry ich meinte nicht "Untermieterin" sondern die Frau, welche unter mir wohnt..
Ein Stock drunter
8 Antworten
Darf verboten werden wenn kein benötiger Anschluss da ist bzw. bauliche Veränderung notwendig wären um diesen Anschluss zu erstellen bzw. in ein passendes Zimmer zu verlegen.
Wenn ein Anschluss in der Wohnung da ist, darf selbstverständlich auch eine Waschmaschine dort aufgestellt werden.
Keller sind Gemeinschaftsräumlichkeiten, da wirst du keine Chance haben ohne schriftliche Zusage, dass du das darfst. Im Zweifel muss sich ein Anwalt die Situation anschauen, sehe ich aber schwierig.
Eine Wohnung, eine Waschmaschine. Klingt so, als ob es so berechnet ist, wie du sagst. Die Hundehaare sind kein gutes Argument, da der Vermieter dann das Verstopfen der Leitung befürchten kann.
Ich kann es mir nur beim Trockner vorstellen wenn der Raum nicht gelüftet werden kann. Man muss auch bedenken dass ein Wäscheständer für die Luft von Vorteil ist, nebenbei bemerkt.
Wenn in der Wohnung die entsprechenden Anschlussvoraussetzungen vorhanden und die Tragfähigkeit des Fußbodens gewährleistet sind, ist ein Aufstellungsverbot in der Wohnung nichtig/unwirksam. Das Betreiben dieser/solcher Geräte stellt eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung dar.
So was wird im Mietvertrag geregelt. Jeder Vertrag ist leider anders. Da musst du uns eine Kopie mit dem Teil " Waschmaschine" nregelung hier rein stellen.