In welchem Zeitraum muss ich Miterbe auszahlen?

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Gibt es eine Vorschrift in welchem Zeitraum der Miterbe ausgezahlt werden muss? 

Nein. Miterben haben a priori keinen Geldanspruch, sondern sind Teil der Erbengemeinschaft welcher der Nachlass als Ganzes gehört. In dem Sinne hat kein Miterbe Anspruch darauf von den anderen Miterben ausbezahlt zu werden.

Ich erbe das Haus, die Miterbin erhält die Hälfte des Wertes.

Darauf kann man sich im Rahmen einer Auseinandersetzungsvereinbarung einigen. Hierbei sollte man sich natürlich auch auf die Zahlungsmodaltiäten einigen.

Kann ich das auch monatlich abzahlen? Muss ich dann meine finanziellen Verhältnisse offenlegen?

Hier herscht Vertragsfreiheit der Erben untereinander. Einigen sich die Erben nicht, wird eben nicht auseinandergesetzt und die Erbengemeinschaft bleibt bestehen.

Sie können sich einigen oder einen Kredit aufnehmen.

So schnell wie möglich. Das Testament ist eröffnet, sie soll den hälftigen Wert bekommen, also kann sie ihn gleich und in voller Höhe fordern.

Wenn du mit ihr Ratenzahlung vereinbaren willst, kannst du davon ausgehen, dass sie auch einen Zins verlangt- und verlangen kann, denn hätte sie das Geld auf einen Schlag, könnte sie es- wie auch immer- anlegen.

Kann sie dann die Ratenhöhe festlegen? Sie kennt ja unsere Einkünfte wenn ich ihr eine Selbstauskunft gebe.

@suse05

Nein, das kann sie nicht. Aber sich mit dir in der Mitte treffen. nur du musst vorsichtig sein- immerhin willst DU hier etwas von ihr- nämlich ihr den Betrag, wie es ihr zusteht, nicht in einer Summe auszuzahlen. Ist sie mit der Ratenhöhe nicht einverstanden, dann musst du ihr alles auf einmal geben. Ihr solltet schon mal mit der Bank sprechen- du hast doch das Haus als Sicherheit und die Zinsen sind niedrig.

Du musst ihr das sofort zahlen, wenn sie es einfordert. Du kannst sonst nur nen Kredit aufnehmen und ihr das so abzählen

Du wirst ein hypothekenbesichertes Darlehen aufnehmen müssen, wenn sich der Erbe nicht auf Ratenzahlung einlässt.

... und wenn er sich drauf einlässt, dann auch nur mit einer eingetragenen (erstrangigen) Grundschuld. Das würde ich jedenfalls verlangen.