In welche Steuerklasse sollte ich gehen, wenn mein Mann selbstständig ist

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Du in die Steuerklasse III eingeordnet wirst, da Voraussetzung für die Steuerklassen V und auch IV ist, dass der andere Ehegatte auch Arbeitnehmer ist.

Zur näheren Begründung: siehe meine Antwort hier:

Steuerklasse Verheiratet - Selbstständig-Angestellt

Die Kinder werden alle auf Deiner Steuerkarte eingetragen.

Danke!

@juliushensel

gern geschehen :-)

Danke fürs Sternchen

Hallo Juliushensel,

genau, ich würde sagen, der "Besserverdienende" sollte die Klasse III haben. Der Geringverdiener die Klasse V. Da der Geringverdienende mit Steuerklasse V einen viel höheren Steuersatz hat, kann man überlegen, ob man sich die Kinder "teilen könnte" 2 für den Ehemann, 2 für die Ehefrau. Sie erfahren dies am Besten bei Ihrem Finanzamt oder beim Steuerberater. Da der Ehemann Werbungskosten absetzen kann, ist es vielleicht vernünftiger 2 Kinder auf der Steuerkarte der Ehefrau einzutragen. Aber, bitte lieber vorher fachmännischen Rat einholen.

Gruß. Emily

Hallo emily2001,

dieses Wahlrecht besteht nur, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Ist nur einer Arbeitnehmer und der andere selbständig tätig, bleibt nur die Steuerklasse III für den Arbeitnehmer.

Wenn dein Mann selbstständig tätig ist, braucht er in keine Steuerklasse und die Klasse 3 wäre dann für dich frei und die Kids könnten bei dir eingetragen werden.

Ist aber dein Mann in seiner eigenen Firma angestellt und arbeitet auf Lohnsteuerkarte, hängt es von Euren Verdiensten ab.

Verdienste nahezu gleich --> LStKlasse 4 /4

Einer verdient wesentlich mehr --> LStKlasse 3 /5

Kommt auf den Verdienst an. Der Mehrverdiener: Klasse III, der wenigverdiener V.

Haben ich und meine Frau auch, sie ist mehrverdiener.

Das ist leider falsch, siehe meine Antwort.

@mandelaua

Hallon Mandelaua finde deine Antwort nicht muß was schiefgegangen sein

@urlifri

müßte jetzt aber oben stehen ;-)

Das würde ich mit dem Steuerberater deines Mannes besprechen.

Da kann man leider nichts mit dem Steuerberater besprechen, weil gesetzlich die Steuerklasse III vorgeschrieben ist.