In Untersuchungshaft wurde die Mietwohnung gekündigt, muß die Wohnung vor Ablauf der Untersuchungshaft geräumt werden auch wenn die Miete weitergezahlt wird?

4 Antworten

Oh Mensch, das ist wieder mal eine Frage mit viel zu wenig Einzelheiten. Wie soll man da annähernd korrekt antworten?! man sieht das im Dunkel tapsen ja schon in den bereits gegebenen Antworten.

  1. Wird die Miete normal und pünktlich weiterbezahlt? (hast du bereits bejaht, oder?)
  2. Warum hat der Vermieter ihn verpfiffen? welche Art von "Straftat"?
  3. War der Vermieter durch die Tat direkt betroffen?
  4. War die Hausgemeinschaft von der Tat betroffen?
  5. Wie war die Kündigung formuliert und was (!) wurde als Grund angeführt?
Prabaker 
Fragesteller
 29.01.2019, 21:37

Mein Bekannter hatte eine manische Phase. (War teilweise laut und aggressiv - allerdings nicht körperlich so viel ich weiß). Verpfiffen hat ihn der Vermieter (der als einziger mit seiner Familie in dem Haus noch einen Stock über ihm wohnt)weil mein Bekannter eine alte nicht funktionsfähige Waffe und ein Rohr gefüllt mit Schwarzpulver in der Wohnung hatte. Wie die Kündigung formuliert war weiß ich nicht. Nun, ich denke der Vermieter hat Schiß vor meinem Bekannten bekommen, wobei er niemandem körperlich etwas getan hat meines Wissens. Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen. Immerhin ist er in Untersuchungshaft und jedes Detail weiß ich auch nicht.

AchIchBins  31.01.2019, 01:10
@Prabaker

Hoppala. Also solange die Miete pünktlich bezahlt werden würde, wäre das kein Kündigungsgrund, wenn es sich nur um ein "leichtes" Vergehen handeln würde. Im Haus aber widerrechtlich eine Waffe zu deponieren sowie das Haus inkl. den Bewohnern durch das Schwarzpulver zu gefährden, ist schon ein ordentlicher Brocken, der eine Kündigung dann wohl auch rechtefertigt. Ganz sicher kann das aber nur ein Anwalt beurteilen, der dann auch die Begleitumstände berücksichtigen und beurteilen kann/wird.

Wer hat den Mietvertrag gekündigt? Mieter oder Vermieter? Nach Mietende muss die Wohnung vom Mieter oder seinem Beauftragten an den Vermieter herausgegeben werden. Erfolgt diese Herausgabe nicht, kann der Vermieter stillschweigend das Mietverhältnis nach 14 Tagen unbefristet fortsetzen oder auf Herausgabe klagen.

Die Miete muss bis Mietende bezahlt werden. Danach wäre ein Nutzungsentgelt mindestens in Höhe der Gesamtmiete zu entrichten, falls die Wohnung nicht geräumt wird.

Prabaker 
Fragesteller
 26.01.2019, 23:11

Der Vermieter hat den Mieter zuerst bei der Polizei verpfiffen und danach die Wohnung gekündigt. Da der Mieter in U-Haft ja nicht selbst räumen kann und es mit seinen Angehörigen schwierig ist und die Frage ob sie das Fristgerecht packen und auch die Frage wohin mit den Sachen... wollte ich eigentlich nur wissen ob es richtig sein kann wenn man in U-Haft sitzt und ja nicht so gut selbst organisieren kann das dann verlangt werden kann die Wohnung fristgerecht zu räumen. Vielleicht kommt er ja innerhalb des halben Jahres die die U-Haft dauert wieder raus und könnte es dann selbst räumen. So was sollte doch abgewartet werden das ist doch nicht fair sonst. Zumal die Miete ja gezahlt wird.

Gerhart  27.01.2019, 09:53
@Prabaker

Die Frage ist, ist die Vermieterkündigung wirksam, d.h. ist der Kündigungsgrund so beschaffen, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann?

War es eine Kündigung mit der 3-Monate-Frist? Wer bezahlt bisher die Miete?

Prabaker 
Fragesteller
 27.01.2019, 21:54
@Gerhart

Der Vermieter denkt sicher so darüber das die Fortsetzung des Mietsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Er hat sich dann doch zu einer 3 Monatsfrist überreden lassen. Aber Untersuchungshaft kann bis zu 6 Monate gehen. Ausgang eh unklar. Aber die Miete wird meine ich per Dauerauftrag überwiesen. Frührente ist zum Glück noch vorhanden.

Gerhart  28.01.2019, 08:26
@Prabaker

Welches Verbrechen rechtfertigt diese U-Haft, fühlte sich der Vermieter bedroht? Meine Frage zielt darauf, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Man könnte die Räumungsklage abwarten und eventuell ein positives Urteil erwarten.

Prabaker 
Fragesteller
 29.01.2019, 21:44
@Gerhart

Antwort siehe unten bei AchIchBins.

Wenn du den Auszug nicht organisieren kannst, wird der Vermieter deine Möbel zu deinen Kosten einlagern lassen.

Prabaker 
Fragesteller
 26.01.2019, 14:39

Ich bin ja nur die Bekannte, habe das Gefühl das er das nicht organisiert bekommt und wollte halt wissen was dann passiert. Also wegschmeissen darf der Vermieter seine Sachen auf jedenfall nicht dann? Das ist schon mal positiv zu wissen und so werd ichs ihm mal mitteilen.

DerHans  26.01.2019, 14:41
@Prabaker

Das Einlagern kann aber teurer werden, als der Kram wert ist.

Prabaker 
Fragesteller
 26.01.2019, 15:30
@DerHans

Muß nicht vorher auch eine Räumungsklage gemacht und erst genehmigt sein?

DerHans  26.01.2019, 19:05
@Prabaker

Na klar. Man kann das natürlich auch noch teurer machen. Ab dem Kündigungstermin gehen alle folgenden Kosten zu Lasten des Mieters.

Die Wohnung ist bis zum Ende der Kündigungsfrist beräumt und bezahlt werden und nicht zum Ende der U-Haft.

Prabaker 
Fragesteller
 26.01.2019, 15:33

Wenn das nicht fristgerecht gemacht wird muß der Vermieter doch sicher erst eine Räumungsklage machen, oder?

albatros  26.01.2019, 15:36
@Prabaker

Wenn die Wohnung nicht fristgerecht zurückgegeben wird, kann der Vermieter selbstverständlich auf Räumung klagen.

Wichtig wäre, dass er im Mietvertrag eine stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses bei nicht fristgerechter Rückgabe ausgeschlossen hat.

Prabaker 
Fragesteller
 26.01.2019, 15:49
@albatros

Was in seinem Mietvertrag steht weiß ich natürlich nicht. Aber wenn er erst klagen muß dann wird ja nochmal Zeit gewonnen. Denn soviel ich weiß ist bis ende Januar gekündigt.

albatros  26.01.2019, 15:51
@Prabaker

Nun, da ist ja noch ein wenig Zeit. Aber es ist halt mit Klage zu rechnen, das dauert aber bekanntlich längere Zeit (zwei bis drei Monate). Die Gerichtskosten und die Mietausfälle würden dann dem Mieter angelastet.