In unserer Wohnung fehlen sämtliche Zimmertüren. Der Mietvertrag gilt seit gestern. Darf ich die Miete mindern und wenn ja um wie viel Prozent?

6 Antworten

Der Makler hat mit Eurem Mietvertrag überhaupt gar nichts zu tun.

Wendet Euch an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung.

Ich würde ihm einen Brief schreiben mit einer First bis wann die Türen drin sein müssen (z.B. ein Monat) und wenn er dem nicht nachkommt kürzt du die Summe um XX €. Nach der schriftlichen Ankündigung kommt er dann endlich mal in Gang oder du kürzt nach Ablauf der Zeit tatsächlich die Miete

Wir hatten dem Makler geschrieben, dass die Türen bis zum 01.12.16 in der Wohnung sein müssen.

@Rosenrot61

wenn ihr die fa. kennt , die die türen liefern soll... da nochmal nachfragen !

Ggf. berät Dich auch der Mieterschutzbund!

Natürlich ist das ein Mängel, Du hast ja kein Loft gemietet oder ne Zeltstadt sonderne ien normale x-Zimmerwohnmung.

da die miete für dez. schon gezahlt worden ist von ..kannste die ja nicht mindern... ich würde den vermieter anschreiben , das ab januar wegen fehlender türen die miete nicht mehr in voller höhe überwiesen wird, mit durchschrift zum verwalter oder makler

So habe ich das gemeint. Eine Mietminderung der Januarmiete! Wir können aber nicht bis Januar auf die Türen warten, da wir noch einen kleinen Sohn haben und nicht durch die Wohnung schleichen wollen.

Ob ihr Türen in der Wohnung habt oder nicht ist den Makler egal. Er vermittelt für den Vermieter. Dein Ansprechpartner ist der Vermieter oder die Verwaltung. Die fehlenden Türen müssten im Mietvertrag stehen. Wende dich schriftlich an deinen Vermieter und setze ihn eine Frist von 4 Wochen. Falls die Türen nicht innerhalb dieser Frist drin sind, droh ihn mit mietminderung.