In Umweltzone ohne Plakette geblitzt, doppelte Strafe?

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Bei der Verfolgung gleichzeitig begangener Ordnungswidrigkeiten kommt es darauf an, ob die Ordnungwidrigkeiten von der Bußgeldstelle als in Tateinheit oder in Tatmehrheit begangen angesehen werden.

Bei Tateinheit wird nur für die mit der schwereren Folge bedrohte Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt. Bei Tatmehrheit hingegen wird für jede der begangenen Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld verhängt.

Vorliegend überlagern sich eine Dauertat (keine Umweltplakette) und eine weitere Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung). Bei einer solchen Konstellation aber liegt gemäß Abschnitt 6.1 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges Tateinheit vor.

Wenn du mit dem Handy am Steuer geblitzt wirst, musst du auch beides bezahlen. Also wenn du Pech hast, musst du ebenfalls für beide Vergehen zahlen. Die fehlende Umweltplakette kostet im Übrigen 80€ seit Mai (vgl: https://www.bussgeldkatalog.org/umweltschutz-sauberkeit/). Das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung und die Verwaltungsgebühren kommen dann noch oben drauf.

Wenn du mit dem Handy am Steuer geblitzt wirst, musst du auch beides bezahlen. Also wenn du Pech hast, musst du ebenfalls für beide Vergehen zahlen.

Nein. Das sind genau die Fälle, in denen die Rechtsprechung einhellig von Tateinheit ausgeht, weil beide Taten zur gleichen Zeit begangen wurden und daher untrennbar miteinander verbunden sind.

Für Tateinheit wird dann nur eine, nämlich die höchste Geldbuße festgesetzt.

Ja, möglich ist das.

Hallo,

unmöglich erscheint mir das nicht!