In Telefon-Abofalle getappt... Wie kündigen?

3 Antworten

Das Widerrufsrecht von 14 Tagen beginnt zu laufen mit Erhalt der ersten Zeitung.

Die müssen Dir schriftlich was schicken und dann hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Das fällt unter das Fernabsatzgesetzz und das garantiert Dir die 14 Tage ab Bestätigungserhalt.




solche telefon-geschäfte sind nur "wasserdicht", wenn man auf ein widerrufsrecht hingewiesen wurde und es sich klar und unmißverständlich um eine verbindliche bestelltung gehandelt hat.

wird das von umsatzgeilen, hinterhältigen callcenter-agents versäumt, kannst du ruhig abwarten, ob irgend etwas schriftliches ins haus kommt. dann kannst du bei der angegebenen anschrift widerrufen.

passiert aber nichts und wird zuerst geld von deinem konto abgebucht, kannst du den betrag von deiner bank zurückbuchen lassen. spätestens dann solltest du die bundesnetzagentur informieren, die ist auf solche schwarzen schafe ganz "heiß" und unterbindet solche methoden.