In Rechnungstellen von Kehrwochen-Winterdienst
Hallo liebe Ratgeber, ich wohne in einem Haus mit 6 Wohneinheiten. Zwei dieser Wohnungen werden jeweils von ihrem Eigentümer bewohnt. Ich und die drei anderen sind Mieter. Die Kehrwoche ist bisher so geregelt, dass sie im Wochenrhythmus von Wohnung zu Wohnung geht, auch der Winterdienst. Kurz noch zur Vorgeschichte meines Problems. Im schneereichen Winter 10/11 stand eine Wohnung leer. Der Eigentümer hatte keinen Winterdienst beauftragt auch auf mehrmalige Aufforderung von uns Mietern kam keine Reaktion von der Hausverwaltung. Wir Mieter haben dann gemeinschaftlich diesen Räumdienst unbürokratisch übernommen. Und jetzt diesen Winter folgende Situation: Der Sohn eines der Eigentümer, die das Haus mitbewohnen hat fast unmerklich ohne, dass wir anderen Bewohner es gewahr wurden den Winterdienst ungefragt erledigt. Unmerklich deshalb, weil es bis auf die letzten zwei Wochen ja kaum Schnee gegeben hatte. z. B. fiel in meiner Kehrwoche in der Weihnachtswoche ganz leicht Schnee, ich beschloss mit dem Räumen zu warten, weil die Sonne relativ warm schien und auf allen Wegen schmolz er auch bald dahin. nur da, wo ich zuständig war hatte irgend ein „Wichtel“ dick Salz gestreut, was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre. Letzte Woche kam nun folgendes Schreiben der Hausverwaltung an alle Hausbewohner. Wir könnten ab sofort zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Erstens, man könne den Winterdienst gegen einen Stundenlohn von 20€ and diesen Sohn abgeben. Zweitens man könne ihn weiterhin selbst machen, aber man müsse, wenn nach dem Räumen nochmals Schnee fällt oder Glätte auftritt u n v e r z ü g l i c h nochmals räumen. Sofern man diese Verpflichtung nicht oder nicht vollständig erfülle, wird dies besagter Sohn durchführen, bzw. ergänzen. Die hierdurch entstehenden Kosten müsse man dann in voller Höhe tragen. Auf gut Deutsch. Der junge Herr…. wird von nun an hinter uns herschippen. Nun habe ich kein Problem damit, im Bedarfsfall mehrmals zu schippen, das ist ja selbstverständlich. Auch habe ich und die anderen den Winterdienst immer zuverlässig gemacht und übrigens auf Salz zu 98% verzichtet, gerade, weil ich sehr gründlich schippe. Ich habe aber große Bedenken, wegen der Androhung des unverzüglichen Hinterherschippens und Streuens. Wenn Schnee fällt warte ich z. B., damit sich das Schippen lohnt, oder wenn die Temperaturen steigen, schmilzt er oft von selbst bald weg. So wie ich nun Erfahrung machte, wird der junge Mann nun emsig zur Schaufel oder in den Salzeimer greifen, sobald er nur kann, klar jede Tat bringt ja bare Münze. Wenn ich bei der Arbeit bin, helfen bisher Nachbarn aus. Kann ich in Zukunft beurteilen, ob sein Winterdiensteingriff wirklich notwendig war oder eben nicht, wenn ich mich in 30 km Entfernung befinde? Ich befürchte, dass ich dabei regelrecht abgezockt werden kann! Begründet wurde dieses neue Vorgehen damit, dass es in der Vergangenheit Klagen und Unzufriedenheit mit der Durchführung des Winterdienstes gegben habe. Aber die ha
1 Antwort
Die alte Regelung kann nur geändert werden, wenn alle Hausbewohner damit einverstanden sind. Ich würde es bei der alten Regelung belassen. Wenn der Sohn hinterherräumt hat der in keinem Fall das recht das in rechnung zu stellen. Die Räumpflicht liegt einzig und allein in der Woche bei ihnen. Wenn sie in Abwesenheit dafür sorgen das ein Nachbar räumt haben sie ihre Pflicht getan. Der Sohn will sie nur abzocken. Wenn der Herr trotz alle dem Schwierigkeiten macht, sagen sie ihm, das sie das nicht bezahlen werden weil sie das nicht müssen. Ansonsten wenden sie sich an den Mieterbund, die werden den Herrn Sohn schon schriftlich mitteilen was er darf oder nicht.
Danke für den Stern.