In Probezeit geblitzt. Kein Aufbauseminar?
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen geblitzt. Die Ampel war länger als eine Sekunde rot. Auf dem Foto sieht man, wie ich total geschockt hinterm Steuer sitze und heule g Ich bekam erst Post, ob ich die Tat zugebe. tat ich zwar, aber ich schrieb dazu, dass das nicht meine Art ist über rote Ampeln zu fahren und man ja auch sehen könnte, wie geschockt ich gewesen bin. Nach ein paar Tagen kam erneut Post: 280 euro Strafe und einen Monat Fahrverbot. Das wundert mich. Da steht nichts von Punkten oder Aufbauseminar (bin in Probezeit). Das ist doch aber Gang und gebe oder? Kommt da noch was, oder bleibts bei dieser "kleinen" Strafe??? Danke im Voraus.
4 Antworten
Hab halt Angst, dass die nicht wissen, dass ich in probezeit bin
.
Die Bußgeldstelle weiß tatsächlich nicht, dass du in der Probezeit bist - das weiß nur die für deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Damit diese aber erfährt, dass du einen schwerwiegenden Verstoß begangen hat, meldet die Bussgeldstelle nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Tat an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg.
Dort wird der Verstoß in das Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet.
Das KBA wiederum teilt die Eintragung der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit.
Die Fahrerlaubnisbehörde schließlich stellt fest, dass du zum Zeitpunkt des Verstoßes noch in der Probezeit warst und muss daraufhin deine Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen - und zwar auch dann, wenn zwischenzeitlich die Probezeit abgelaufen sein sollte.
Die Anordnung des Aufbauseminars wiederum zieht die Verlängerung der Probezeit nach sich.
Das Wissen die
-A- Verstoss 1-2 Monate Führerschein Entzug Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars. Frist 2 Monate sonst Entzug.
mit Gruß
Bley 1914
Wenn da nichts weiter steht, dann bleibt es dabei. 1 Monat Fahrverbot ist doch Strafe genug, oder?
Von Seiten der Bußgeldstelle bleibt es tatsächlich dabei.
Das Aufbauseminar wird jedoch nicht von der Bußgeldstelle angeordnet, sondern von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde - und die muss erst von dem Verstoß erfahren (siehe auch meinen Beitrag).
Probezeitmaßnahmen haben nichts mit dem Bußgeld zu tun, das sind zwei unterschiedliche Sachen.
Probezeitverlängerung und Anordnung zum Aufbauseminar kommt von der Führerscheinstelle, dies kommt mit separater Post.
Hmmm verdammt.... danke...
Ja natürlich, aber ich hatte mich bei Freunden, Bekannten usw. erkundigt und ALLE sagten, dass auf jeden Fall ein Aufbauseminar winkt. Hab halt Angst, dass die nicht wissen, dass ich in probezeit bin und es vielleicht später merken und dann die Strafe nochmal "härter" machen.