In Obhut nahme angeblich Gefahr in Verzug

6 Antworten

Glaub mir, wegen einem einmaligen Vorfall werden niemals Kinder in Obhut genommen.

Ich bin mir völlig sicher, daß deine Freundin dir nur einen Bruchteil erzählt hat. Da steckt noch viel mehr dahinter.

Wie alt sind die Kinder ? Evt. hat das JA Kontakt zur Schule oder zum Kiga auf genommen und die haben zu Ungunsten der Mutter ausgesagt....übrigens finde ich die Aussage "da ist ja nicht mehr passiert " schon heftig. Was meinst du denn was passieren soll ehe jemand eingreift. Ich habe auch noch nie gehört dass Carritas und JA Hilfe verweigern. Es scheint doch nicht ganz so einfach wie du es hier darstellst. Und deshalb denke ich, ist es erst mal gut für die Kinder und deine Bekannte wird evt. dadurch wach gerüttelt. Ich sage nicht das es optimal ist !!

Es gibt keine Aussagen von schulen Kita oder anderen Stellen die zu Ungunsten aussagten. Es liegen von allen Institutionen Bescheinigungen vor das sie immer liebevoll und verantwortungsbewusst mit ihren Kindern umgegangen ist. Ebenso Bescheinigungen vom Arzt das die Kinder nie auffällig waren. Jeder Mensch macht Fehler! Es kann doch nicht sein das ihr wegen einem Fehler in 11 Jahren einfach die Kinder entrissen werden. Ihr wurde jegliche Hilfe vom Jugendamt verweigert. Der Anwältin sogar die akteneinsicht zuerst verweigert. Caritas Termine nimmt sie wahr...sie muss nicht wach werden sie hat sich Hilfe gesucht. Ich denke nicht das dem kindeswohl entsprochen wird wenn man die Kinder fremd unterbringt so die Mutter sich längst an Stellen Gewand hat. Ich finde es furchtbar das alle sagen sie hätte es so verdient oder den Kindern ginge es nun besser...

@xshortyx

Natürlich macht jeder mal Fehler. Je nach schwere des Fehlers kann es natürlich sein, das die Kinder raus genommen werden müssen. Aber was bei deiner Freundin Vorgefallen ist kann man hier nicht beurteilen. Es ist auch schwer solche Sachverhalte hier nach vollziehbar zu schildern ( "Carritas und JA haben Hilfe verweigert"...."Carritas Termine nimmt sie wahr").

Sei du für sie da, unterstütze sie als Freundin, dass braucht sie jetzt.....und das kommt dann auch ihren Kindern zu gute.....;-)

@Nasevoll2012

Leider doch,und durch TV und Öffentliche Medien belegt geht es doch Hilfe zu verweigern. Das Jugendamt ist leider ein** AMTund als solches hat es in Deutschland sozusagen "Obrichkeitsrecht" §1 Es macht keine Fehler §2 wenn doch.... Es wurde Warscheinlich Mist gebaut, und nun MUSS bewiesen werden, auf biegen und brechen, das daß Amt Recht haben MUSS!!! Die beste Hilfe währe das Verfahren an die ganz große Glocke zu hängen. Ew. die Örtliche Zeitung, oder an die Blödzeitung wenden, die Freuen sich immer über sowas, da brauchen sie nichts Erfinden.

@T0ffel

Was leider doch ? Hilfe verweigern? Hab ich noch nicht erlebt! und dann gleich JA und Carrritas....... ist ja echt interessant... Hauptsache die Fehler bei anderen suchen ........ :-(

In den 2 Tagen, die seit dem Erstgespräch vergangen sind, haben vielleicht weitere Ermittlungen & Befragungen stattgefunden. Und dann ist man zu dem Entschluss gekommen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Es gibt schließlich ein Beweisvideo, wo der Sohn geschlagen wird. Wie soll das Jugendamt denn sonst handeln?

Rechtsanwalt, und die Sache angehen! Schnell! Jeder Tag wo nichts passiert sind Wasser auf die Mühlen des Jugendamtes (Sie rühren sich ja nicht!) Nichts Unterschreiben, und selbst auf die Frage nach der Uhrzeit*** !!!****!NICHTS OHNE ANWALT BEREDEN!!!!!!*** Anwalthilfe ist auch für Hartz4 betroffene möglich, also daran kann es nicht Scheitern. Im Netz nach Spezialisierten Anwälten suchen, und los gehts

Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet und wiederspruch wurde eingelegt.

Ja...

Und?

Wie ja und? Da ist doch keine Gefahr in Verzug und es war ein einmaliger Vorfall. Das letzte Mittel darf doch sein die Kinder der Mutter zu entziehen wenn sie sich doch offensichtlich um Hilfe bemüht.

@xshortyx

Diese Seite heißt guteFRAGE.net. Ich kann keine Frage lesen...

@Mephisto2342

Die Frage die sich mir stellt ist ob die das so dürfen und ob da tatsächlich Gefahr in Verzug war bzw kindeswohlgefährdung vorliegt, da ja nichts mehr passiert ist und sie sich offensichtlich um Hilfe bemüht.

Natürlich dürfen die das, wenn ein Kind geschlagen wird ist das wohl Grund genug um einer Mutter das Kind zu entziehen. Und eine Hilfe wird nie abgelehnt außer man hat sich um keine gekümmert.

@Misscel89

Hilfe wird und wurde abgelehnt, öfter als man denkt. Wenn es ans Tageslicht kommt ist das Geschrei groß, aber ein Beamter macht keine Fehler! Und wenn MUSS die Gegenseite Unrecht haben, egal und wenn man über Leichen geht.