In meiner Hauswand(Brandschutzwand lt. Nachbar) sind 3 Fenster
Nachbargarten grenzt an meine Hauswand(,es sind 3 Fenster mit Rolladen und dahinter mit Glasbausteinen versehen gewesen) Beim Kauf dieses Hauses hat mir der Nachbar (Freund)erlaubt die Glasbausteine zu entfernen.Das war ca.1997 Zwischenzeitlich bin ich getrenntlebend und wir hatten das Haus vermietet,von 2007-2012. Jetzt will ich das Haus verkaufen und mein Nachbar will dass ich die Glasbausteine wieder einsetze ansonsten will er mich verklagen da dies eine Brandschutzwand wäre. Was kann ich da tun,das Haus wird mit Sicherheit niemand kaufen wenn hinter den Fenstern Glasbausteine sind wenn man das Fenster öffnet.
mfg
1 Antwort

Der Nachbar kann auf der Schließung der Fensteröffnungen bestehen! Er hat zudem das Recht der Grenzbebauung, welches ihm bei dinglich gesicherten Fentsterrechten verwehrt sein würde. Errichtet er selber ein Gebäude entlang der bestehenden Brandschutzmauer, dann wäre es für Sie ohnehin "Zappendüster"! Sie hätten seinerzeit das Fensterrecht durch die Eintragung eine Baulast dinglich sichern müssen, dann wäre der Fensterbestand geschützt gewesen; so handelt es sich lediglich um eine interrimsweise nachbarrechtlich geduldete bauliche Verfehlung, zu deren Rückbau Sie jetzt im vorliegenden Falle des Widerrufs verpflichtet sind. Eine Klage des Nachbarn im Falle der Zuwiderhandlung bzw. Unterlassung des Rückbaues wäre erfolgreich.