In meinem Mietvertrag steht das ich in meiner Wohnung keine Wäsche waschen darf muss ich mich daran halten kann ich meine Waschmaschine in die Küche stellen?

9 Antworten

Egal was im Mietvertrag steht. Du darfst in deiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen und auch die Wäsche trocknen.

Natürlich muss der Aufstellungsort sicher sein (statisch, elektrisch und wassertechnisch). Die Wohnung muss ausreichend belüftet werden, um Schimmel vorzubeugen.

Beides gehört zu vertragsgerechten normalen Gebrauch der Mietsache. Ein Verbot würde eine unangemessene Benachteiligung des Mieters bedeuten und ist deshalb unwirksam.

Eine diesbezügliche Abmahnung oder Kündigung wäre rechtlich unwirksam.

.... diese Klausel ist ungültig. Aber waschen mittels Maschine kann untersagt werden.

Wenn es weder Wasser noch Abwasser noch Steckdose dafür gibt.

Schaue also einfach in die Urkunde, was dort von Dir zu diesem Thema vereinbart wurde.

Diese Klausel wurde schon mehrfach von Gerichten als ungültig erklärt. 

Häufig steht sie drinn, wenn Wohnungen in den Nassräumen(Küche/Bad) keinen Bodenablauf habe und es Altbauten mit Holzfussböden sind.

Zum Heutigen Gebrauch einer Wohnung gehört aber auch eine Waschmaschine. Du kannst nicht dazu gezwungen werden einen Vorhandenen Waschraum z.b. im Keller zu nutzen.

Der Vermieter kann das Aufstellen einer Waschmaschine jedoch untersagen,
wenn er dafür einen triftigen Grund hat. Als so ein Grund wurde etwa das wiederholte Auftreten von Wasserschäden angesehen .

Eine Waschmaschine darfst Du immer aufstellen, auch wenn es anders im Mietvertrag steht.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=596