In Italien hat der Führerschein B auch den A1 inbegriffen?

3 Antworten

Ich kenne die italienische Gesetzgebung nicht.
Da man aber davon ausgehen kann das diese Dinge Europaweit ähnlich geregelt sind lautet die Antwort:

Nein, Du wirst auch nach Umschreibung nicht berechtigt sein Fahrzeuge der FE-Klasse A1 zu führen, denn Du hast niemals diese FE-Klasse erworben.

Ich weiss dass ich in Italien berechtigt bin A1 zu fahren und das jetzt schon^^ B und A1 werden dort Als normaler FÜhrerschein automatisch erworben aber Danke für diene Antwort ich wollte nur noch Gewissheit haben ;)

Ich glaube, nein! Die Führerscheinklassen sind europaweit 2013 harmonisiert worden. Die Klasse B enthält nur noch die Klassen AM und L.

https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B

Wer in "grauer" Vorzeit mal einen Führerschein nach altem Recht erworben hat (z.B. Klasse 3 in D), bekommt die damit erworbenen neuen Klassen bei der Umschreibung berücksichtigt.