In Italien hat der Führerschein B auch den A1 inbegriffen?
Das bedeutet ich dürfte mit meinem B auch in Italien A1 Motorräder fahren, nun ist aber die Frage wenn ich in Italien lebe muss ich meinen Führerschein sowieso umschreiben lassen und wollte wissen ob dann automatisch der A1 auf meine B mit eingetragen wird?
3 Antworten
Ich kenne die italienische Gesetzgebung nicht.
Da man aber davon ausgehen kann das diese Dinge Europaweit ähnlich geregelt sind lautet die Antwort:
Nein, Du wirst auch nach Umschreibung nicht berechtigt sein Fahrzeuge der FE-Klasse A1 zu führen, denn Du hast niemals diese FE-Klasse erworben.
Ich weiss dass ich in Italien berechtigt bin A1 zu fahren und das jetzt schon^^ B und A1 werden dort Als normaler FÜhrerschein automatisch erworben aber Danke für diene Antwort ich wollte nur noch Gewissheit haben ;)
Ist tatsächlich eine Sonderregelung in Italien. http://www.provinz.bz.it/tourismus-mobilitaet/mobilitaet/individueller-verkehr-kraftverkehr/fuehrerscheine-berufliche-qualifikationen/fuehrerscheine-am-a-bis-e.asp
Allerdings nur für italienische Führerscheine, das wird Dir mit dem deutschen B nix nützen.
Ich glaube, nein! Die Führerscheinklassen sind europaweit 2013 harmonisiert worden. Die Klasse B enthält nur noch die Klassen AM und L.
https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
Wer in "grauer" Vorzeit mal einen Führerschein nach altem Recht erworben hat (z.B. Klasse 3 in D), bekommt die damit erworbenen neuen Klassen bei der Umschreibung berücksichtigt.