In inhabergeführten Einzelunternehmen ist der Besitzer zugleich Geschäftsführer, wie siehts aus Visitenkarten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In inhabergeführten Einzelunternehmen ist der Besitzer zugleich Geschäftsführer

Nein, er ist Inhaber, nicht aber Geschäftsführer.

darf ich mich auf Visitenkarten als Geschäftsführer bezeichnen oder als Geschäftsinhaber?!!

Du bist Inhaber.

ES geht nich um eine Impressum, nur um Visitenkarten bin ich Geschäftsführer, Inhaber, wie lautet es richtig ?...

Wenn Du Dich als Geschäftsführer bezeichnest, dann könnte dies wettbewerbswidrig sein, da Du den Eindruck erweckst, dass es über den Gewerbetreibenden hinaus noch mindestens eine weitere Person gibt, die die Geschäfts führt. Dies entspricht aber wohl nicht den Tatsachen.

Ratsuchend28 
Fragesteller
 27.10.2015, 00:16

hmmm, Danke für deine Antwort, was ist wenn doch noch eine zweite Person die Geschäfte mitführt? also wenn als Einzelunternehmen eingetragen wären aber die Führung machen wir zu zweit?

Ratsuchend28 
Fragesteller
 28.10.2015, 01:57
@jurafragen

ok eine andere Frage, was Visitenkarten betrifft. wenn ich für eine zweite Person vollmacht erteilen will und sogar Visitenkarten erstellen, was schreibe ich da bei Ihm. ich wäre dann Geschäftsinhaber und er? seine aufgaben wäre ja auch in dem Bereich Geschäftsführung! welche Möglichkeiten habe ich da?  

jurafragen  28.10.2015, 20:23
@Ratsuchend28

Er könnte alles mögliche sein. Zum Beispiel Vertriebsbeauftragter, oder was auch immer.

Du kannst auf die Visitenkarten schreiben was du willst. CEO würde auch gehen...
Vertrauenerweckend ist: Inhaber

weiterhin viel Erfolg!

Ratsuchend28 
Fragesteller
 28.10.2015, 01:59

Danke.habe eine zweite Frage, was Visitenkarten betrifft. wenn ich für eine zweite Person vollmacht erteilen will und sogar Visitenkarten für ihn erstellen, was schreibe ich da bei Ihm. ich wäre dann Geschäftsinhaber bzw. CEO und er? seine aufgaben wäre ja auch in dem Bereich Geschäftsführung! welche Möglichkeiten habe ich da? ein Einzelunternehmen kann ja nicht zwei Geschäftsführer haben!

MesboahDavid  28.10.2015, 02:05

zB Mitglied der Geschäftsleitung oder seine Funktion wie Produktionsleiter oä
in welcher Branche seid ihr tätig? dann könnt ihr branchenübliche Bezeichnungen verwenden. Viel Erfolg beim Ziele setzen

Inhaber wäre juristisch korrekt. Solange aber aus der Visitenkarte hervorgeht, dass es sich um einen e.K. handelt, kannst du auch die interne Bezeichnung verwenden. Sei diese Geschäftführer, Präsident oder Großmeister. Um Probleme (z.B. wegen Wettbewerbswidrigkeit) zu vermeiden, würde ich aber bei Inhaber bleiben. Das ist sicherer.