In Eigentumswohnung einzelnes Zimmer vermieten (bzw. Wohngemeinschaft gründen).
Hallo zusammen!
Ich bin Eigentümer einer Wohnung, in der ich auch selbst lebe. Nun möchte ich, da die Wohnung relativ groß ist ein einzelnes Zimmer (ca. 16m²) vermieten, an Studenten etc, die ein Zimmer benötigen.
Nun ist meine Frage: Wie vermiete ich so ein Zimmer richtig (welcher Vertrag) und auf was muss ich achten damit alles korrekt abläuft?
Einen Untermietvertrag schließe ich mal aus, da es ja kein Hauptmieter gibt und ich ja Eigentümer bin. Kommt da eventuell ein ganz normaler Mietvertrag in Frage!?!? Oder gibt es spezielle Mietverträge für sowas bzw. für eine eventuelle WG Gemeinschaft?
Muss ich diese Zusatz Einnahme versteuern? (Miete wird sich so auf ca. 400€ verlaufen).
Wäre nett wenn ich Antworten bekommen würde von Leuten die damit Erfahrung haben. Spekulieren könnte ich auch, möchte ich aber nicht, will ja das alles korrekt verläuft.
Liebe Grüße Oli
2 Antworten
Vertrag - einen ganz "normalen" Mietvertrag.
Worauf achten - Zimmer fast vollständig mit Dir gehörenden Möbeln an nur eine Person vermieten.
Mietvertrag unbefristet abschließen.
Im Vertrag ausdrücklich die Möblierung nennen/auflisten.
Bei Kündigungsfrist Dich nur auf die gesetzliche berufen.
Einnahmen aus Vermietung sind natürlich zu versteuern.
400 € für 16 m² sind schon happich.
Wo ist das denn?
Soweit meine Tips im Stenostil.
Mehr gerne.
Also, wenn es denn eine Kaltmiete geben wird, sollte zwingend ein Vertrag für ETW genommen werden. Die Kosten und Lasten werden eben durch den Verwalter anders abgerechnet und es gibt dann meist Streit, wenn die BK-Abrechnung eben nicht "ordnungsgemäß" ist. Soll bedeuten, anders ist als wie in Mietshäusern. Viel Glück.