In Eigentumswohnung einzelnes Zimmer vermieten (bzw. Wohngemeinschaft gründen).

2 Antworten

Vertrag - einen ganz "normalen" Mietvertrag.

Worauf achten - Zimmer fast vollständig mit Dir gehörenden Möbeln an nur eine Person vermieten.

Mietvertrag unbefristet abschließen.

Im Vertrag ausdrücklich die Möblierung nennen/auflisten.

Bei Kündigungsfrist Dich nur auf die gesetzliche berufen.

Einnahmen aus Vermietung sind natürlich zu versteuern.

400 € für 16 m² sind schon happich.

Wo ist das denn?

Soweit meine Tips im Stenostil.

Mehr gerne.

Also, wenn es denn eine Kaltmiete geben wird, sollte zwingend ein Vertrag für ETW genommen werden. Die Kosten und Lasten werden eben durch den Verwalter anders abgerechnet und es gibt dann meist Streit, wenn die BK-Abrechnung eben nicht "ordnungsgemäß" ist. Soll bedeuten, anders ist als wie in Mietshäusern. Viel Glück.