Einsicht in unterschriebenen Dokumente

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Moin.

Du hast das Recht, Dir jederzeit eine Zweitschrift eines geschlossenen (Arbeits-) Vertrages anzufordern, genauso wie Du das Recht hast, jederzeit Einsicht in Deine Personalakte zu verlangen. Und da eine solche Zusatzvereinbarung ein Bestandteil des Vertrages ist, hast Du auch ein Recht darauf, eine Zweitschrift davon zu verlangen.

Wird Dir diese verweigert, drohe der Firma mit einem Anwalt. Bringt das nichts, gehe zu einem Anwalt und lasse sie von diesem anfordern. Wird sie dann immer noch verweigert, kann dieser sie beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen.

Alternative Lösungswege hängen davon ab, ob Du Mitglied einer Gewerkschaft bist oder ob die Firma einen Betriebsrat hat. Gewerkschaft oder Betriebsrat wären dann noch Ansprechpartner, bevor mal zu juristischer Hilfe greift.

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ASRvw de André

ich persönlich frage mich, warum du keine kopie davon bekommen hast.

ich geh davon aus, das es jetzt probleme mit dieser zusatzvereinbarung gibt.

ich persönlich würde erklären, das du davon ausgehst, das alles wie in de rvereinabrung läuft und sie deshalb dir ohne probleme eine kopie machen können.

ist das nicht der fall, würdest du dir entsprechend rat einholen.

ich weiss nicht genau, ob es hilfe gibt. evtl. ihk oder arbeitsgericht, die dir weiterhelfen können, wo man dich berät.