In der Türkei nicht registriert?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob Du türkischer Staatsangehöriger bist, hängt von den türkischen Gesetzen ab. Wenn diese vorsehen, dass ein im Ausland geborenes Kind einer Türkin von ihr die türkische Staatsangehörigkeit "erbt", dann bist hast Du zwei Staatsangehörigkeiten, die deutsche durch Deinen deutschen Vater und die türkische durch Deine Mutter.

Es kann nun sein, dass der türkische Staat (noch) nichts von Deiner Existenz weiß. Das heißt aber nicht, dass Du kein türkischer Staatsangehöriger bist. Es kann sein, dass man eine Staatsangehörigkeit besitzt, von der man nichts weiß. Das kann immer mal passieren, wenn die Eltern mit verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder wenn man in einem Ausland geboren ist, das das Gebietsprinzip (ius soli) anwendet, wie z.B. die USA und Kanada.

Ob die Türkei die Wehrpflicht auch für Bürger mit anderen Staatsangehörigkeiten anwendet und/oder für Bürger, die auf Dauer im Ausland (hier: Deutschland) leben, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es NATO-weite Regelungen, nach denen Wehrdienste gegenseitig anerkannt werden, oder so.

Jedenfalls würde ich mich nicht auf den Status "unbekannter Türke" verlassen. In diesen Zeiten, in denen die NSA alles abgreift, was im Internet rumschwirrt, kann es irgendein Zufall sein, der die türkischen Behörden erkennen lässt, dass Du wehrpflichtig bist. Vielleicht reicht es ja schon, dass die Türken wissen, dass Deine Mutter, die damals noch Türkin war, in Deutschland ein Kind geboren hat, das im Register des türkischen Konsulats fehlt.

Die Aussage, dass die deutsche Staatsangehörigkeit den Vorrang hat, wenn Du mit einem deutschen Pass reist, ist natürlich Zimt. Es ist viel schlimmer. Als Doppelstaatler genießt Du in dem einen Land (in diesem Fall in der Türkei) noch nicht einmal den diplomatischen Schutz des anderen Landes (in diesem Fall Deutschlands). Auf den benutzten Reisepass kommt es dabei nicht an!

Was tun? Ich empfehle Dir, Dich aus der türksischen Staatsangehörigkeit entlassen zu lassen. Wie Du das machen kannst, ohne Deine Identität zu offenbaren, weiß ich nicht. Jedenfalls würde ich nicht in die Türkei reisen, bevor das geklärt ist oder Du aus dem wherfähigen Alter heraus bist.

Naja, so weit so gut. Danke für die Infos! Allerdings weiß die Türkei ja bei meiner Einreise nicht, dass ich der "unregistrierte" Sohn meiner Mutter bin. Ich reise meist mit Perso, dort sind keine Namen der Eltern hinterlegt. Und meine Mutter hat einen anderen Nachnamen als ich. :-)

Du hast natürlich Recht. Es müsste schon ganz unglücklich laufen, wenn sie Dich "fassen". Ich sähe nur die eine ungünstige Möglichkeit: Das nämlich der türkische Staat systematisch recherchiert, ob Kinder von türkischen Eltern im Ausland geboren worden sind. Das tut er wohl nicht.

Wenn die Situation so ist, wie Du sie geschildert hast, dann bist Du in der Türkei unbekannt und nur "gefühlt" Türke. Damit Du den Wehrdienst in der Türkei ableisten mußt, mußt Du auch die türkische Staatsbürgerschaft (also eine türkischen Paß) haben. Hast Du nur den deutschen Paß, gibt es auch kein Problem. Dann bist Du deutscher Staatsbürger und mußt selbstverständlich nicht den Wehrdienst in der Türkei ableisten ! Genau aus diesem Grund hat meine Frau (Türkin) unseren Sohn nicht bei den türkischen Behörden gemeldet. Hätte er beide Staatsbürgerschaften, hätte er irgendwann das Problem, über das Du gerade nachdenkst.

Für die Türken bin ich also deutscher und für die deutschen bin ich deutsch Türke? Ist es nicht empfehlenswert nach dem Urlaub mich rückregistrieren zu lassen um dann die türkische abzulegen? Dann wäre das Thema zumindest erledigt.

Dass Du Dich da mal nicht täuschst!

Die Tatsache, dass man von einem Land keinen Pass hat, bedeutet überhaupt nicht, dass man nicht Staatsbürger dieses Landes ist. Denk mal, viele US-Amerikaner, ich schätze sogar die meisten, haben in ihrem Leben noch nie einen Pass besessen, weil sie die USA noch nie verlassen haben. (Nach Kanada und Mexiko können / konnten sie sogar mit einer Geburtsurkunde reisen, weil sie ja durch diese ihre Staatsangehörigkeit beweisen konnten. Als Lichtbildausweis wird dann der Führerschein genommen. ;-)

Was ist damit sagen will: Dein Sohn hat genau das Problem des Fragestellers! Er "hätte" es nicht, sondern er "hat" es.

Solange Du nicht in der Türkei registriert bist, brauchst du auch garantiert keinen Wehrdienst leisten!