In der Schweiz wohnen und arbeiten, aber eine Wohnung in Deutschland untervermieten?
Guten Tag,
ich werde demnächst in die Schweiz ziehen. Bedeutet für mich hier in Deutschland abmelden und dort anmelden. Soweit so gut.
Nun ist es so, dass ich meine Wohnung in Deutschland (noch) nicht aufgeben möchte, falls das Leben und das Projekt in der Schweiz doch nicht so ist wie ich mir es vorgestellt habe (Kann durchaus sein, wer weiss). Also anstatt einen aufwendingen Umzug zu gestalten, und die Wohnung samt möbilierung aufzugeben, möchte ich diese Wohnung erstmal untervermieten, und mir in der Schweiz was kleines suchen.
Ist diese prinzipiell möglich? Es gibt da bestimmt wieder Komplikationen, oder? (Ich höre schon Steuerrechtliches, 1. 2. Wohnsitz, DBA; usw?)
Würde mich sehr freuen wenn mir dazu Jemand Rat geben könnte. Vielen Dank schonmal im Vorraus!
2 Antworten
zuerst: Du wirst bestimmt nicht wieder zurück wollen ;-))
Durch eine Untervermietung hast Du Einnahmen, die versteuert werden müssen.
Auch wenn Du Dich in Deutschland abmeldest und in der Schweiz anmeldest, musst Du für das Jahr, in dem Du noch in D gearbeitet hast plus Arbeit im Ausland - also in 2012 - einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Dazu verlangt das deutsche Finanzamt auch einen Nachweis über Deine Einkünfte im Ausland. Das DBA sieht im ersten Ansatz sehr abeitnehmerfreundlich aus, besagt aber auch, dass der andere Staat auskunftswillig ist. Also: aus den Augen aus dem Sinn ist nicht. Leider. Erst ab dem nächsten Jahr.
nun ja, es gibt Menschen die denken: in der Schweiz bin ich das deutsche Finanzamt endlich los oder die Schweizer sind verschwiegen was Geldsachen angeht usw. Dem ist nicht so. Wenn das deutsche Finanzamt anfragt/anfragen würde müsste das Schweizer FA Auskunft geben. Das meine ich, schwer, das so schriftlich rüberzubringen.
Okay, aber das ist doch erstmal kein Problem, oder?
Ich meine ich zahle dann Steuern für den Teil meines Jahres in Deutschland, und den Rest dann in der Schweiz, oder?
Ich will ja keine Steuern hinterziehen oder so, ich will lediglich meine Wohnung (erstmal) nicht aufgeben.
in der Schweiz ist man als Ausländer erst einmal 5 Jahre Quellensteuerpflichtig.
Du musst das OK von deinem Vermieter einholen für ein Untermietverhältnis, ansonsten dürftest du keine Problems bekommen.
so einfach ist das nicht.
Dannke erstmal für die Antwort. Dies verstehe ich noch nicht ganz:
"Das DBA sieht im ersten Ansatz sehr abeitnehmerfreundlich aus, besagt aber auch, dass der andere Staat auskunftswillig ist. Also: aus den Augen aus dem Sinn ist nicht. Leider. Erst ab dem nächsten Jahr"
Also wo ist jetzt die Schwierigkeit? Auskunftswillig, wo liegt hier das problem?
Danke!