In der Schweiz wohnen und arbeiten, aber eine Wohnung in Deutschland untervermieten?

2 Antworten

zuerst: Du wirst bestimmt nicht wieder zurück wollen ;-))

Durch eine Untervermietung hast Du Einnahmen, die versteuert werden müssen.

Auch wenn Du Dich in Deutschland abmeldest und in der Schweiz anmeldest, musst Du für das Jahr, in dem Du noch in D gearbeitet hast plus Arbeit im Ausland - also in 2012 - einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Dazu verlangt das deutsche Finanzamt auch einen Nachweis über Deine Einkünfte im Ausland. Das DBA sieht im ersten Ansatz sehr abeitnehmerfreundlich aus, besagt aber auch, dass der andere Staat auskunftswillig ist. Also: aus den Augen aus dem Sinn ist nicht. Leider. Erst ab dem nächsten Jahr.

Dannke erstmal für die Antwort. Dies verstehe ich noch nicht ganz:

"Das DBA sieht im ersten Ansatz sehr abeitnehmerfreundlich aus, besagt aber auch, dass der andere Staat auskunftswillig ist. Also: aus den Augen aus dem Sinn ist nicht. Leider. Erst ab dem nächsten Jahr"

Also wo ist jetzt die Schwierigkeit? Auskunftswillig, wo liegt hier das problem?

Danke!

@philipspeak

nun ja, es gibt Menschen die denken: in der Schweiz bin ich das deutsche Finanzamt endlich los oder die Schweizer sind verschwiegen was Geldsachen angeht usw. Dem ist nicht so. Wenn das deutsche Finanzamt anfragt/anfragen würde müsste das Schweizer FA Auskunft geben. Das meine ich, schwer, das so schriftlich rüberzubringen.

@adventuredog

Okay, aber das ist doch erstmal kein Problem, oder?

Ich meine ich zahle dann Steuern für den Teil meines Jahres in Deutschland, und den Rest dann in der Schweiz, oder?

Ich will ja keine Steuern hinterziehen oder so, ich will lediglich meine Wohnung (erstmal) nicht aufgeben.

@philipspeak

in der Schweiz ist man als Ausländer erst einmal 5 Jahre Quellensteuerpflichtig.

Du musst das OK von deinem Vermieter einholen für ein Untermietverhältnis, ansonsten dürftest du keine Problems bekommen.

so einfach ist das nicht.