in der schwangerschaft ohne geld / jobcenter zahlt nicht

6 Antworten

Bekommst Du kein Krankengeld?

http://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Euer Bedarf wär je 360 Euro, dazu käme noch die angemessene Miete.

Sucht mal nach einem ALG-II-Rechner und rechnet aus, was Euch wirklich zusteht.

Und dann schaltet einen Anwalt ein. Ihr bekommt einen Beratungsgutschein und evt. Prozesskostenbeihilfe.

giftzwerg93 
Fragesteller
 28.02.2015, 15:23

Vielen Dank

Warum sollte dir kein Mehrbedarf in der Schwangerschaft zustehen,der steht jedem zu und beträgt 17 % deines Regelsatzes und zwar ab der 13 SSW - zur Geburt des Kindes ?

Wenn du vom Arzt ein Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft erhalten hast,dann solltest du das ja schriftlich bekommen haben und dem Jobcenter zugestellt haben.

Dann darf dir wegen des Verbotes keine Sanktion auferlegt werden,wenn es um das nicht annehmen von Stellenangeboten geht,weil du dazu gar nicht in der Lage und verpflichtet bist.

Hast du da etwas schriftliches vom Jobcenter bekommen,wegen der Sanktion oder dem einstellen deiner Leistungen ?

Wenn ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) seid,dann stünde dir und deinem Freund jeweils ein Regelsatz von 360 € zu,dass würden schon mal 720 € sein.

Zu deinen 360 € Regelsatz kämen noch mal 17 % als Mehrbedarf,also noch mal 61,20 € dazu,dann sind wir schon bei 781,20 € und dazu kommt dann noch einmal die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete.

Angenommen die würde angemessen 418,80 € betragen,dann würde das mit den 781,20 € für Regelsatz und Mehrbedarf einen gesamten Bedarf von min.1200 € pro Monat machen.

Deinem Freund stehen auf sein Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,diese werden theoretisch vom Brutto berechnet,vom Netto abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Einkommen und das wird dann vom Bedarf abgezogen.

Der Rest ergibt dann eure ALG - 2 Aufstockung,die ihr bekommen müsst oder aber es stünde euch vorrangig Wohngeld zu,wenn ihr damit euren Bedarf nach dem SGB - ll decken könntet.

Dein Freund hätte also bei ca.1000 € Netto min.1200 € Brutto und darauf stünden ihm min.300 € an Freibeträgen zu. Diese abgezogen vom Netto würden ca.700 € anrechenbares Einkommen ergeben und wenn wir beim obigen Beispiel bleiben,dann würden euch 500 € ALG - 2 Aufstockung zustehen.

Wenn du bzw.ihr also nur 230 € erhalten habt,dann würde das einen Bedarf von ca.930 € ergeben,wenn man die Freibeträge von seinem Erwerbseinkommen abzieht.

Selbst wenn ich den Mehrbedarf von 61,20 € mal weg lassen würde,dann müsstet ihr ja nur eine Warmmiete von 210 € zahlen,weil euer Regelsatz schon 2 x 360 € = 720 € beträgt.

Also würde ich auf jeden Fall einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,weil die Widerspruchsfrist von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides schon abgelaufen ist.

Musterschreiben für diesen Überprüfungsantrag findest du im Internet,dann wird dir das zu wenig gezahlte nachgezahlt und solltest du aktuelle Bescheide haben,dann lege Fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein.

Kann es sein,Dein Attest sagt was anderes aus, ... denn ein ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen.

Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen muß vermerkt sein. Es kann sich um ein totales oder ein partielles (nur für bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot handeln..

prüfe das

Das ist eine schei* Situation. Du kommst ja auch bald in den Mutterschutz. Aber da du unter 25 bist, sind deine Eltern für dich verantwortlich. Es sei denn, du und dein Freund ihr seit eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder verheiratet. Wenn deine Eltern zu viel verdienen, dann bekommst du auch kein Geld bis dein Baby da ist. Ich kenne das von meiner Schwester. Die hatte auch etwas Pech. Die hatte erst nach der Geburt ihrer Tochter Anspruch, weil sie ab dem Punkt eine eigene Familie hatte und dann die Eltern nicht mehr zuständig sind. Dein Problem ist nur, du musst wegen deiner Krankenkasse schauen. Die muss bezahlt werden und wenn du über 23 bist, kannst du nicht mehr in die Familienvesicherung rein. Sprich mit deinen Eltern und dann musst du zum Jobcenter gehen.

Nicht verrückt machen, wenn der Arzt eine AUB ausfüllt bist Du mit der Hintergrundgeschichte save, ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen (ALG II Bescheid und Briefwechsel mitnehmen) danach Termin beim Fachanwalt für Sozialrecht, Du wirst sehen wie schnell die zurück rudern können beim Jobcenter.