In der Probezeit Bandscheibenvorfall?

10 Antworten

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten das ich wenn ich nun echt weiterhin krank bin nicht meine Arbeit verliere??

Nein - Dein AG kann Dich während der laufenden Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen - es besteht kein Kündigungsschutz.

Hi,

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten das ich wenn ich nun echt weiterhin krank bin nicht meine Arbeit verliere??

In der Probezeit steht es sowohl Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer frei, jederzeit zu kündigen.

Bestenfalls wird dir der Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit anerkannt und durch die zuständige BG eine Umschulung finanziert - auf lange Sicht scheidet aufgrund dieser Vorerkrankung eine weitere Tätigkeit im pflegerischen Bereich praktisch aus.

LG

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten das ich wenn ich nun echt weiterhin krank bin nicht meine Arbeit verliere??

Außer Krankengymnastik, Physio und Spritzen kann nicht mehr viel machen. Vielleicht noch ambulante Reha, aber wirklich verhindern kann man das nicht.

Ein Ausgleich ist halt das man viel Sport treibt nicht zu viel wiegt, ansonsten kann man da nicht viel machen.

Wo ist der BSV und wie ausgeprägt ist er? Später dann mehr von mir.

Ich hatte meinen ersten BSV auch mit 26 im Halswirbelbereich, wurde 9 Monate auf falsschen Diagnosen krank geschrieben, von der Krankenkasse zur Arbeit gezwungen bis dann endlich ein fähiger Arzt der Sache auf dem Grund kam.

Mehrere Jahre konnte ich nicht arbeiten, hatte zudem dem auch noch Bandscheibenvorwölbungen im Lendenbereich. Zwei Wochen nach dem ich endlich wieder arbeitete, kam der nächste BSV.

Habe dann 1,5 Jahre später eine Umschulung gemacht aber trotzdem wieder einen Beruf ausgeübt in dem häufiges Tragen von Lasten erforderlich ist.

Du solltest über eine Umschulung nachdenken, weil dieser Beruf körperlich nicht einfach ist.


Gergurard

es gibt auch noch Ärzte die dich beraten könne. verlasse dich auf die Fachleute.

viele gutgemeinte Ratschläge hier auch viele Negative sollen dich nicht entmutigen.

wer keine Hoffnung mehr hat ist schon Tod !

Alles Gute !

@ischdem

es gibt auch noch Ärzte die dich beraten könne. verlasse dich auf die Fachleute.

Gut gemeinter Rat, aber hätte ich mich nur auf die Fachleute verlassen, wäre ich wahrscheinlich schon lange tot ( das meine ich wirklich so), zumindest säße ich im Rollstuhl.

viele gutgemeinte Ratschläge hier auch viele Negative sollen dich nicht entmutigen.

Richtig man muss nach vorne schauen; mein rat gehört zu den Guten.  :-) Ich habe leider viele Erfahrungen in dem Bereich machen müssen.

Nein, in der Probezeit kann man dir ohne Angabe von gründen kündigen.

Aber du hast noch ein anderes Problem, in den ersten 6 Wochen einer neuen Arbeit gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Schnellstens bei deiner Krankenkasse melden. Dein Krankengeld wird nach deinem Vorraussichtlichem Lohn berechnet.

lieber Kollege,

ja das kann passieren......als Vorgesetzter weiss ich um die Probelmatik.

Ohne große Umschweife du musst damit rechnen !

tut mir leid, heute an Ostern dir keine andere-bessere Nachricht geben zu können.

Was ist mit Umschulung von der Berufsgenossenschaft ? Unterrichtspfleger oder Pflegemanagement....

alles gute dir !

Umschulung möglich, aber die Berufsgenossenschaft wird nicht zuständig sein wollen, weil es nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, auch wird man sich dagegen wehren das als Berufskrankheit zu sehen.

Ich hatte den Mist vor vielen Jahren, die hätten mir lebenslang eine Rente zahlen müssen und haben sich davor gedrückt. Da muss man schon bescheid wissen und kämpfen wie David gegen Goliath