In der Gebäudeversicherung ist Rohrbruch versichert. Wie verhält es sich wenn eine Ratte das Rohr angebissen hat?

2 Antworten

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In der Gebäudeversicherung ist die LEITUNGSWASSER-Versicherung enthalten. Da steht nirgends was von Rohrbrüchen.

Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungen.

 In der Gebäudeversicherung ist die LEITUNGSWASSER-Versicherung enthalten. Da steht nirgends was von Rohrbrüchen.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer Gebäudeversicherung:

§ 3 Leitungswasser

1 Bruchschäden innerhalb von Gebäuden

Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende

a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:

@Apolon

Du als Insider weißt aber schon, dass es KEINE Rohrbruchversicherung gibt?

In der Wohngebäude-Versicherung sind normalerweise Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung mit versichert.

Allerdings wird die Wohngebäude-Versicherung dann die Ratte in Regress nehmen.

Die Haftpflichtversicherung der Ratte dürfte jedoch nicht dafür auftreten, da man das Ganze als Vorsatz werten dürfte.