In der Einfahrt eines gemeinsamen Eigentums parken immer Besucher des Nachbarn kann ich dagegen vohrgehn oder ihn Abschleppen lassen?

5 Antworten

Natürlich könntest du die auch abschleppen lassen, da musst aber du glaube ich erst mal in vorkasse beim abschleppunternehmen gehen..Vielleicht könntest du ja erst mal ein Warnschild anbringen? Also private Einfahrt, wer hier parkt wird abgeschleppt. Und auch noch mal mit dem Nachbarn darüber ruhig reden dass du jetzt das Schild anbringst.

Ein Abschleppen halte ich nicht für sinnvoll:

- Du musst zunächst die Kosten tragen

- Bei wem willst Du die Kostenerstattung  für das Abachleppen geltend machen? Der Nachbar ist nicht für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich und die Besucher sind Dir nicht bekannt. Du kannst zwar über das Kennzeichen eine Halteranfrage veranlassen, aber das bewist noch nicht, dass der Halter auch der Fahrer war.

- bei einem Abschleppen ist auf alle Fälle auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das heißt, durch den Falschparker muss Dir eine solche Unannehmlichkeit entstehen, die Dir nicht zuzumuten ist und ein Abschleppen auch objektiv gerechtfertigt. Das zu beweisen ist nicht einfach.

Fazit - Du handeltst Dir eine Menge Ärger ein.

Deshalb mein Vorschlag: Rede mit dem Nachbarn ,dass er zumindest auf seine regelmäßigen Besucher einwirkt, künftig nicht in der Einfahrt zu parken.


Dein Besuch dürfte in der Einfahrt parken, und der des Nachbarn darf auch (sofern dieser zum 'gemeinsamen Eigentum gehört, was du leider nicht verraten hast?).

Klar, aber die Abschleppkosten musst Du Vorkasse zahlen.

ok ein Schild haben wir noch nicht aber das ist eine gute Idee