In Aktien investieren, trotz Hartz 4?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange Du Dein Schonvermögen nicht überschreitest und keine zusätzlichen Einkünfte erzielst, gibt es keine Problem.

Wenn Du die €100 in einen ETF-Sparplan (ohne Ausschüttungen) anlegst, hättest Du in zweieinhalb Jahren €3.000 "angespart" und wärst noch immer im Schonvermögen.

Kursgewinne während dieser Zeit sollten anrechungsfrei bleiben, solange sie nicht realisiert, d.h. die Anteile verkauft werden.

https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-2-Aktien-kaufen-und-verkaufen--f302107.html

Falls Du anlegen willst, kannst Du hier Infos bekommen:

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/fondssparplan/

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/

https://www.finanztip.de/blog/punkt-fuer-punkt-in-fuenf-schritten-zum-guenstigen-etf-sparplan/

Bewerber96 
Fragesteller
 15.05.2018, 19:08

Danke für den Hinweis! :-)

Zappzappzapp  15.05.2018, 23:47
@Bewerber96

Gerne, viel Erfolg!

MarkusB100  16.07.2018, 11:30

Ist zwar bißchen spät aber mach am besten auch einen Freistellungsantrag, damit kannst du bis 801 Euro im Jahr Dividenden aus deinem ETF abschöpfen, ohne daß du sie versteuern musst. Kostet nix aber sehr hilfreich

Zappzappzapp  16.07.2018, 16:31
@MarkusB100

Ist zwar im Prinzip richtig, aber meine Empfehlung lautete "ETF-Sparplan (ohne Ausschüttungen)". Selbst, wenn evtl. Dividenden steuerfrei blieben, würden sie doch als Einkommen angerechnet und es gäbe daher keinen Sinn diese "abzuschöpfen".

Als "Kind" in einer BG kannst Du Ersparnisse bis ! zu 3100 Euro ansammeln. Gewinne aus Ersparnissen - schon geringe Zinserträge zählen als Einkommen und werden auf den Bedarf angerechnet.

Und die Erträge aus Deinem geplanten Portfolio wären anrechnungsfähige Einkünfte.

Bewerber96 
Fragesteller
 13.05.2018, 19:36

Danke für die Info!
Dann warte ich lieber bis ich meine eigene Wohnung habe..

Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge zählen auch als Einkommen und würden entsprechend angerechnet. Außerdem darf der Wert die Freigrenze des zulässigen Schonvermögens nicht überschreiten.

Bewerber96 
Fragesteller
 13.05.2018, 19:31

Ok, also macht das Investieren noch keinen Sinn, solange ich in der BG meiner Eltern lebe?

Was ein Mist. Dann müsste ich ja theoretisch auch die Zinsen meiner Bank, für mein von mir angespartes "Vermögen" der ARGE zum verrechnen abdrücken, sollten diese meinen zulässigen Selbstbehalt überschreiten?

MAB82  13.05.2018, 19:38
@Bewerber96

Ich würde es als mäßig sinnvoll erachten. Immerhin kann man sich mit der Materie zumindest vertraut machen und man verliert ja kein Vermögen, sondern hat nur eine eingeschränkte Rendite.

Ist zwar bißchen spät aber mach am besten auch einen Freistellungsantrag, damit kannst du bis 801 Euro im Jahr Dividenden aus deinem ETF abschöpfen, ohne daß du sie versteuern musst. Kostet nix aber sehr hilfreich

Zappzappzapp  16.07.2018, 16:34

Ist zwar im Prinzip richtig, aber selbst, wenn evtl. Dividenden steuerfrei blieben, würden sie doch als Einkommen angerechnet und es gäbe daher keinen Sinn diese "abzuschöpfen".

Wenn die Aktien stark zulegen, ist er nicht mehr bedürftig und benötigt keine Unterstützung mehr.

Bewerber96 
Fragesteller
 13.05.2018, 19:24

Danke für deine schnelle Antwort. Das ist mir natürlich klar.. ;-)
Aber ich denke mal, dass ich mit 100€ die ich monatlich investieren möchte, in diesen 3 Jahren keinen Gewinn erzielen werde, der so hoch ist, dass ich schon vor Beendigung der Ausbildung finanziell unabhängig sein werde. Schließlich bleiben mir abzüglich meiner Investition am Ende des Monats nur 160€ meines Selbstbehalts über, womit ich dann "dick Party" machen kann..

ReicherErbe  13.05.2018, 19:25
@Bewerber96

Er muss gar keinen Gewinn machen, wenn er genug anspart, ist er auch nicth mehr förderungswürdig.

Bewerber96 
Fragesteller
 13.05.2018, 19:26

Es geht mir bei meiner Frage lediglich darum, ob ich seitens der ARGE überhaupt berechtigt bin, über so ein Depot zu verfügen, der im besten Fall Gewinne abwirft und ob ich diese Gewinne dann direkt abdrücken muss. Schließlich will ich diese Gewinne ja langjährig ansparen, ohne dass die ARGE davon einen Anteil haben möchte, der dann für unsere Bedarfsgemeinschaft verrechnet werden soll.

ReicherErbe  13.05.2018, 19:27
@Bewerber96

Nein, das darf er machen.