Import und Export (Gewerbe anmeldung)?

2 Antworten

Gewöhnlich ist beim Gewerbeamt das Gewerbe anzumelden. Hier bin ich kein Experte.
Beim Finanzamt ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch abzugeben. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openFolder.do?path=catalog%3A%2F%2FSteuerformulare%2Fsteuerfrag

Allerdings hat das Thema Import/Export so seine Fallstricke, vor allem in der Umsatzsteuer. Stichwort steuerfreie Ausfuhrlieferungen bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhrumsatzsteuer. Unterschied zwischen Drittland und Gemeinschaftsgebiet. Wenn die nötigen Unterlagen nicht beigebracht werden können, gibt es keine Steuerfreiheit. Für die innergemeinschaftlichen Sachen braucht es eine USt-ID-Nummer. Ausfuhren sind zumeist elektronisch im ATLAS-Verfahren anzumelden usw.
Es empfiehlt sich dringend, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. #Steuerberater

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erstens Zustimmung, zweitens: schön, dass Du wieder hier schreibst :-)

Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Zusätzlich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt.

Beim Export und Import dürften die Umsatzsteuererklärungen nicht ganz so einfach sein.

Bei Umsätzen unter 22.000 Euro kannst du auch zur Kleinunternehmer Regelung optieren und die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Das vereinfacht die Abrechnungen.