Import aus Japan: Wie viel Geld muss ich für Zoll-, bzw. Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

3 Antworten

Du musst Zollgebühren erst ab einem Warenwert von 150€ zahlen (in meiner Erinnerung waren es 150€).

19% Mehrwertsteuer heißt, 19% vom Preis obendrauf (also 35*0.19 rechnen, das ist dann die MwSt. in Euro). Wenn du dein Paket lange auf dich warten lässt, es also lange beim Zoll liegt, fallen noch Lagerkosten an, wenn man es aber in naher Zeit abholt, wird nichts berechnet.

x Die Grenze liegt derzeit tatsächlich bei 150€.

Überlege aber vorher zur Sicherheit nochmal, ob es nicht einfacher ist, das Cosplay in Deutschland zu bestellen, wenn es es hier auch angeboten wird. Meiner Erfahrung nach ist es so, dass der Preisin Japan oft erstmal günstiger erscheint, aber die ganzen kleinen Beträge häufen sich manchmal doch an, wenn man nicht vorher alles genau beachtet. LG :)

@clemens01

Dankeschön^^ Leider kann man das Cosplay nicht in Deutschland bestellen und ich habe es auch nur in einem Online-Shop gesehen (<- nach 5 Stunden Suche) =/ Und nein, nähen kann ich nicht >-<

Es gibt hier mehrere Sachen im Hinblick auf den Zoll zu beachten. Zum einen musst du erst einmal herausfinden, wie viel Zoll auf dein Produkt Anwendung findet. Denn je nach Produkt kann das ganze variieren. Wenn man die falsche Nummer wählt, dann kann es gut sein, dass der Zoll noch Nachforderungen erhebt oder ein Strafverfahren einleitet. Dann müssen noch Transportkosten etc. aufgeschlagen werden. Erst daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für den Zoll. Und darauf dan auch die Einfihrumsatzsteuer. Also kann da einiges an Kosten dazu kommen. Ich empfehle da eher einen Anwalt zu fragen, mit welchen Kosten zu rechnen ist, sonst kann es nachher Probleme geben. Gerade dann, wenn es um häzuigere Einfuhren geht. Schau mal hier z.B. http:/www./owlaw.de/zollrecht-hamburg/

Allerdings haben die anderen Antworter recht, dass erst Einfuhrabgaben erst ab 150€ aufwärts gezahlt werden müssen.

Insofern dürfte es hier kein Problem sein. Aber wenn die Verschiffungskosten z.B. wesentlich höher sind, als der Produktpreis kann man damit (weil das für den Zollwert maßgeblich ist) doch über die 150 € kommen

Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind an den Deutschen Fiskus folgende Abgaben zu entrichten:

  • unter 22 EUR gar nichts
  • bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)

Berechnungsgrundlage für die Einfuhr-Umsatzsteuer ist der Warenwert incl. Versandkosten.

Wenn eine Rechnung am Paket angebracht ist, übernimmt der Paketdienst i.d.R. die Abfertigung, die Gebühren zahlst Du an den Zusteller.

Ist die Rechnung nicht angebracht, erhältst Du eine Benachrichtigung, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird. Binnenzollämter gibt's in jeder größeren Stadt.

Mit diesem Schreiben, der Rechnung und einem Zahlungsnachweis (Paypal- oder Kontoauszug) gehst Du zum Zollamt und nimmst eine "mündliche Anmeldung" vor. Dann zahlst Du die Abgaben und kannst das Paket gleich mitnehmen.