Immobilienmaklerin und Mietinteressenten reinlassen?
Hallo,
Mein Vermieter verkauft sein Haus.
Mich ruft des öfteren eine Maklerin an um Termine mit Mietinteressenten und mir zu vereinbaren.
Die Maklerin meint, sie habe viele Interessenten die im September meine Wohnung sehen möchten und ich deswegen so viel Freiraum wie möglich nehmen soll, damit das alles kurz und schmerzlos für alle ist. Und sie mich nicht über einen langen Zeitraum stören muss.
Mein Problem ist, dass ich ab nächster Woche für 3 Wochen Auf Montage bin. Und in der Zeit kann ich logischerweise wegen meiner Abwesenheit keinen reinlassen. Meinen Wohnungsschlüssel gebe ich ungern meinen Nachbarn, da ich niemanden dort gut genug kenne.
So hab ich es der Maklerin erzählt, sie meinte ich bin dazu verpflichtet und sie würde anderenfalls rechtliche schritte einleiten und der Vermieter könnte ggf. Schadenersatz verlangen.
Was meint ihr dazu?
5 Antworten
Die Rechtslage ist hier eindeutig und dem Druck der Maklerin würde ich höflich, aber bestimmt entgegentreten. Wer sofort zu unrecht rechtliche Schritte androht, ist entweder ahnungslos oder dümmlich. Oder beides.
Der Mieter muss aber grundsätzlich Wohnungsbesichtigungen dulden und selbst im Winter eine Besichtigung bei Tageslicht ermöglichen.
Für Besichtigungen muss jedoch immer ein konkreter sachlicher Grund vorliegen (BGH, 04.06.2014 –VIII ZR 289/13 und AG Hamburg, 23. 02. 2006 –49 C 513/05). Sein Besichtigungsrecht muss der Vermieter schonend ausüben: rechtzeitig vorher ankündigen, zu annehmbaren Zeiten kommen, kurzer Verbleib in der Wohnung gewährleisten und bei Weitervermietung die Zahl der Interessenten und Termine begrenzen.
Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.
Bei der Terminierung der Besichtigung sind die Belange des Mieters zu beachten. Der Mieter kann vorgeschlagene Termine durchaus mit guten Gründen ablehnen. Der angemessene Zeitraum zwischen Benachrichtigung und Besichtigung beträgt nach Ansicht der Rechtsprechung mindestens 24 Stunden (AG Köln, WM 1986, 86), kann aber beispielsweise bei einer besonderen beruflichen Situation des Mieters auch deutlich länger sein (AG Münster, WM 1982, 282).
Naja, die bekommt erst ihre Provision, wenn die Wohnung verkauft ist. Laß sie drohen, mehr kommt da nicht. Keinesfalls den Schlüssel an einen Fremden geben. Soll sie warten bis du zurück bist.
Das ist normalerweise im Mietvertrag geregelt und solche Ansprüche können unter Umständen legitim sein, auch wenn solch eine direkte Androhung völlig überzogen ist. Das ist jetzt aber auch sehr kurzfristig. Vielleicht kannst du aber auch entsprechend dagegen halten aufgrund deiner beruflichen Situation.
Was spricht denn dagegen der Maklerin selbst einen Schlüssel zu geben/ hinterlegen?
Sicher nicht! Du gibst völlig fremden deinen Schlüssel?
Unter Umständen würde ich es in Betracht ziehen, der Maklerin meines Vermieters auf diese Weise Zugang zu gewähren, richtig.
Das würde ich unter keinen Umständen. Meine Sorge wäre nicht einmal (vorrangig), dass etwas wegkommt. Eher, dass es Streit um etwaige Beschädigungen oder anderes gibt. Eine gute Maklerin würde das auch nicht annehmen, sie weiß um die Problematik.
Ja, ist natürlich auch ein Punkt. Die Tatsache nach Feierabend aber noch irgendwelche Leute durch meine Wohnung eiern zu lassen, würde mir aber viel eher auf die Nerven gehen. Oder wenn ich dafür womöglich noch Urlaub Opfern müsste. 🙈
Ich kenne diese Dame nicht. Das ist für mich Grund genug um Ihr den alleinigen Zutritt zu meiner Wohnung zu verwehren. Nachher erklärt man mich für dumm, wenn Wertgegenstände fehlen und ich dann zugeben muss, jemand fremdes einen Wohnungsschlüssel übergeben zu haben.
Es gab einige Gerichtsurteile dazu, musst du mal googlen.
Manche Gerichte haben gesagt : 1 mal die Woche bis zu 3 Stunden
andere Gerichte haben gesagt 1 mal im Monat wäre ausreichend.
Fakt ist du musst es in einem Angemessenen Rahmen dulden.
Somit solltest du das Gespräch suchen und vieleicht auf 2 Tage vor deiner Montage und 2 Tage nach deiner Montage einlassen. Damit sollte ein Kompromiss möglich sein.
Die Maklerin hat dich richtig darauf hingewiesen, dass du ihr und den Interessenten die Besichtigungsmöglichkeiten im Sinne des Vermieters im September (gesetzlich vorgeschrieben) geben MUSST. Ich sage dir auch wie anderenfalls der VM gegen dich UMGEHEND gegen deine Weigerung vorgehen würde: Mit Einstweiliger ANORDNUNG vom AmtsGericht wegen der Dringlichkeit anstehender Hausverkauf.
Wenn du wegen deiner 3-wöchigen Montage keine Termine nennen willst oder kannst, weil du den Schlüssel NIEMAND anvertrauen willst, ist das alleine DEIN PROBLEM, dadurch kannst du den Hausverkauf nicht behindern.
JEDER hat Verwandte und in der Regel auch Freunde !!!
Blockierst du weiterhin den Hausverkauf, kann dir schon innerhalb von nur 24 Stunden die richterliche Gegen-Anordnung vorliegen mit den entsprechenden teuren Zusatzkosten. Und wie die Maklerin dich weiterhin richtig darauf hinwies , droht dir im Bedarfsfall auch eine Schadensersatzklage vom Immobilienverkäufer.
Nein, so geht das auf keinen Fall. Mieter haben auch eine Privatsphäre, welche akzeptiert werden muß. Wer auf Montage ist, muß doch seine Wohnungsschlüssel nicht an Fremde abgeben. Wer weiß wie die Bude aussieht, wenn er zurück kommt. Und 3 Wochen sind ja nun akzeptabel, wenn es um den Verkauf einer Wohnung geht. So etwas bricht man nicht übers Knie.
JEDER hat Verwandte und in der Regel auch Freunde !!!
Solche Leseschwierigkeiten???
...JA, so geht das auf jeden Fall ! wie die Maklerin ankündigte, ich bestätigte und 1 Richter das auf Antrag innerhalb weniger Stunden gleichfalls bestätigen kann.
Hast du was genommen? Das tut dir nicht gut.
🚑🙃🚑
Deine Antwort ist schlicht und ergreifend falsch. Nicht mehr, nicht weniger. Falsch.
keine Klage - Humbug.
einstweilige Anordnung - Humbug.
In BLOCKBUCHSTABEN zu schreiben macht Unsinn nicht richtiger.
Maklerin und ich haben Recht, deshalb ist auch meine Antwort richtig und DU hast FALSCH GERATEN😂!
ICH schrieb NICHTS von Klage - dein Humbug !
Über die Einstweilige Anordnung entscheidet 1 Richter, nicht 1 HimbeerZitron🤡🙃🤡.
WIE und was ich schreibe kannst gerade DU mit deinen FALSCHEN BEHAUPTUNGEN bestimmt nicht beeinflussen !
Konzentrier du dich besser auf deinen UNSINN und probier es Mal mit RICHTIGER Substanz deiner Kommentare, dann kommst du nicht so desorientiert rüber🤔!
Du bist peinlich. 😬
😂Selber Hallo, und du noch ohne Wissen dazu😂!
Ok. Lassen wir es sein. Wahrscheinlich weißt Du sowieso, dass es Humbug ist, was Du zu der Frage geschrieben hast. Und wenn nicht, auch fein. Ich finde es nur unverschämt dem FS ggü. Aber auch egal.
Durch deine FALSCHEN ANTWORTEN täuschst DU den FS🤡, NICHT aber ich, die Maklerin und die deutsche Rechtssprechung😉.
"Mein Vermieter verkauft sein Haus."
Was hat das denn mit Mietinteressenten für deine Wohnung zu tun ?
Sie argumentierte damit, dass arbeit alleine kein Grund darstellt Termine abzulehnen