Immobilienerwerb - Haus doppelt versichern?

4 Antworten

Das Eigentum geht erst mit dem Eintrag im Grundbuch auf den Käufer über.

Somit kann der Häuslekäufer auch die Wohngebäudeversicherung erst zu diesem Zeitpunkt abschließen.

Der bestehende Versicherungsschutz des Verkäufers ist ja vorhanden und nach Grundbuchübertragung kann der Käufer den Vertrag kündigen innerhalb von einem Monat - entweder sofort oder zum Ablauf der Zahlungsperiode. Alternativ den Vertrag weiter führen.

Bitte auch beachten, die bestehende Gebäudeversicherung geht auf den Käufer über.

Daher ist die Auskunft deiner Bank völliger Blödsinn!

Dein Bank erzählt schlichten Unfug.

Die Gebäudeverssicherung kannst übernehmen oder neu abschließen, wenn Du im Grundbuch stehst, vorher bist nicht Eigentümer.
Brennt die Hütte vorher runter zahlt die Versicherung des Verkäufers, der noch der Eigentümer ist.

wir brauchten nur eine