Immobilienakquise über Telefon verboten?

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Immobilienakquise über Telefon verboten?

Selbstverständlich ist sie das seit Inkraftreten des "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" am 4. August 2009 :-O

Als unerwünschte telefonische Werbung gelten seither alle Initiativ-Anrufe durch Unternehmen gegenüber Privatpersonen: Nicht einmal das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung gilt seitdem zur Annahme einer konkludenten oder ausdrücklichen Einwilligung eines Verbrauchers zu Werbeanrufen seines Geschäftspartners :-O..

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG wurde so umformuliert, dass ein Werbeanruf nur dann als zulässig zu betrachten ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

§ 8 UWG gewährt dem Angerufenen explizit einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch :-O

Viel wirksamer aus Sicht der Belästigten: Die Bundesnetzagentur ahndet Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die per E-Mail  (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) oder online (https://app.bundesnetzagentur.de/rnmportal/Pages/Beschwerdeformular.aspx) vorgetragen werden: Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur dann überraschend zeitnah wirksame Maßnahmen wie die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. ä., insbesondere dann, wenn die Rufnummer unterdrückt wurde, die auf dem gerichtlichen Klageweg mit Rechtsgrund §§ 7 ff.. UWG kostenvorschüssig Monate dauern würde :-O

Im Ergebnis: Lass es einfach :-)

G imager761


Aquise bei Privatleuten nur gegen schriftliche Einwilligung. Das ist erstmal klar. Das was Du beschreibst, sind. m.E. Täuschungshandlungen. Wenn es hart auf hart kommt: schlimmer als verboten.

Nun, manche unseriöse Maklerkollegen arbeiten tatsächlich nach dieser Methode. Meist geben sie sich noch als Privatinteressent aus um an die Daten des Objektes zu kommen. Mit den Daten wird dann entweder im Internet inseriert oder das Objekt den eigenen Kaufinteressenten zu Kauf angeboten. Nach dem Maklerrecht (BGB § 652) genügt diese Nachweis gegenüber dem Käufer um von diesen Provision zu bekommen. Die Kollegen zielen gar nicht auf Provisionszahlung der Verkäufer, sondern wollen nur die Käufer abkassieren. Ohne klaren Auftrag geht das nach den Standesregeln nicht, wird aber trotzdem gemacht. Wie man dagegen erfolgreich vorgehen kann, zeigen Ihnen die bereits erhaltenen Antworten richtig auf.

Definitiv ja! Zuerst Gesetze lernen u dann akquirieren. Solche Typen bekommen postwendend eine Unterlassungsklage. 

Ich hasse Telefonakquise. Unerwünschte Anrufer kommen bei mir sofort auf die schwarze Liste.