Immobilie mit Leibrente belastet noch weiterverkaufbar bzw. finanzierbar?

5 Antworten

  1. Die Leibrente wird ins Grundbuch eingetragen, damit ist sie defakto unverkäuflich. Wie soll denn da ein neuer Eigentümer mit umgehen. Es heißt Frau X bekommt mtl. die Summe ...€ ausgezahlt. Bei einem Verkauf der Wohnung, könntest du mit dem Käufer vereinbaren "Ich zahle die Leibrente an meine Mutter weiter, du wirst als Eigentümer eingetragen und ich bekomme den Kaufpreis." Soweit sicher kein Problem für dich. Das Risiko für den Käufer ist: Du zahlst die Leibrente nicht mehr oder du verstirbst, dann muss der Käufer die Leibrente bezahlen, so steht es im Grundbuch. Dann hat er den Kaufpreis und die mtl. Leibrente gezahlt. Wer läßt sich darauf ein?
  2. Die Verpflichtung beim beim Wohnungseigentümer.
  3. aus den o.g. Gründen wird eine Bank diese Immobilie nicht als Sicherheit nehmen. Sie können sie nicht verwerten.

Verkaufen kannst du die Wohnung jederzeit, nur wird die niemand kaufen, wenn das Recht deiner Mutter (sie lässt sich wohl eine Reallast einräumen) nicht gleichzeitig gelöscht wird. Üblicherweise wird dann ein kapitalisierter Ablösebetrag gezahlt, wobei deine Mutter nicht verpflichtet ist, der Löschung zuzustimmen. Daher kann sie rein praktisch die Veräußerung blockieren.
Den unwahrscheinlichen Fall gegeben, dass ein Käufer das Recht übernimmt, schuldet er als neuer Grundstückseigentümer aus der Reallast die Zahlung der Rente und auch du aus dem schuldrechtlichen Vertrag.
In Übergabeverträgen kann sich der Übergeber aber auch ein Rückübertragungsrecht im Falle der Veräußerung ohne Zustimmung einräumen lassen. Dann scheidet der Verkauf endgültig aus.
Ob die Wohnung mir dem Recht zur Beleihung mit Grundpfandrechten geeignet ist, kann ich nicht sagen. Normalerweise wird die Bank den Rangrücktritt verlangen, denn der Ersteher in einer Zwangsversteigerung müsste das Recht sonst übernehmen. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass sich Banken mit dem Nachrang begnügen könnten, wenn der Wert der Wohnung abzgl. Ablösebetrag der Reallast hoch genug ist.

Du kannst die Immobilie verkaufen. DerLaibrentenwert wird hochgerechnet und auf den Kaufpreis angerechnet. Die Laibrebte geht auf den Käufer über. Du kannst es beleihen bis zu dem Wert der noch bleibt aber eben nachrangig, denn du musst ja auch mal renovieren können.

Ein genereller Vorteil ist immer, wenn Dir die Imobile gehört fällt sie nicht in das Erbe.

Denn Deine Mutter stirbt mit großer Sicherheit vor Dir.

Sie will sich halt absichern, egal was Du irgendwann mit der Wohnung machst. Sie darf entweder weiter darin Wohnen bleiben oder Du oder der Käufer der Wohnung bezahlt ihr eine Rente.

Leibrente heißt sie, weil sie so lange zu zahlen ist wie sie lebt. Egal wo.

Bei einem Verkauf wirkt sich die Leibrente preismindernd aus.

Für eine Belastung z.G. einer Bank für eine Finazierung müßte die Liebrente hinter die Bankgrundschuld zurücktreten.

Der Notar wir die Begünstigte darüber aufklären, dass eine solche Vorrangseinräumung in dem Falle, dass es zu einer Zwangsversteigerung des Beleihungsobjektes kommt, den Totalverlust des Rechtes nach sich ziehen könnte.

Freuen Sie sich über die erfahrene Gunst und lassen Sie die Gönnernin ohne Rangverlust in Frieden alt werden.