Immer wieder unerwünswchte Werbeflyer im Briefkasten trotz "Bitte-keine-Werbung-Aufkleber"

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich schicke all das unerwüschte Zeug ohne Briefmarke in einem neutralen Umschlag an den Werbetreibenden zurück. Dazu ein Zettel:

Unerwünschte Werbung - zurück an den Absender. Bitte respektieren Sie den Aufkleber "Keine Werbung"

Der Empfänger kann natürlich das Strafporto abwenden, wenn er die Annahme verweigert. Aber wenn das zu häufig vorkommt, wird die Post an diese Person keine Briefe mehr zustellen.

Ich habe sicherlich über die Jahre hundert Briefe dieser Art verschickt und die meisten Leute verstanden die Botschaft schon beim ersten Mal. Insgesamt ist das eine recht wirkungsvolle Methode und mein Briefkasten bleibt einigermaßen verschont.

Eine (für das werbende Unternehmen kostenpflichtige) Abmahnung kann beispielsweise die Verbraucherzentrale verfassen. Allerdings erwartet die Verbraucherzentrale oftmals eine Liste, in der eingetragen wird, von welchem Unternehmen Du nun welche Werbung im Briefkasten hattest. Du solltest also schon (über einen längeren Zeitraum hinweg) belegen können, welches Unternehmen Dir wann welche Werbung zugestellt hat.

Ich möchte keine Werbung - steht groß und breit an meinem Briefkasten! Firmen verstoßen dagegen, indem sie mir trotzdem Flyer einwerfen ... wer ist jetzt der, der nicht richtig handelt?

@oxBellaox

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Frage war doch wohl, wo Du Dich hinwenden musst, oder? Und das habe ich Dir beantwortet, mehr nicht.

Ich würde mich da gar nicht drüber aufregen, sondern das Zeug schlicht wegwerfen so wie es angeflattert kommt. Ist ja kein Aufwand - ab in den Mülleimer und gut mit. Würde wegen so was nicht prozessieren - das hilft keinem. Vielleicht hilft es auch, den Austräger abzupassen & ihm freundlich zu sagen, dass du die Werbezettel nicht willst!

Sicher, es geht dabei ums Prinzip, das kann ich schon verstehen, aber aus eigener Erfahrung möchte ich dazu noch was loswerden.

Manche Austräger - habe als Schüler selbst ausgetragen - bekommen vom Verlag die ausdrückliche Order, überall einzuwerfen egal was auch immer am Briefkasten steht. Das betrifft jetzt aber nicht "klassische" Aldizettel und Ähnliches, sondern eben jene "Blätter mit redaktionellem Teil" wie Gemeinde-/Amtsblätter, kostenlose Zeitschriften und Ähnliches.

Wem soll man es dann recht machen?

Wie ich oben schon schrieb hat es einen Grund, dass mein Briefkasten nicht mit Werbemüll zugestopft werden soll - ich erhalte meine Post und die Post von Leuten, die ich amtlich betreue. Sehr oft schon sind Briefe aus meinem Briefkasten verschwunden, die oben raus guckten, weil durch Werbemüll der Kasten voll war.

Muss man ja auch nicht weiter erklären - die "keine-Werbung-Schilder" sind ja dafür da.

Und die Werbefirmen müssen dann halt mit Abmahnungen und Geldstrafen rechnen, wenn sie den im Prinzip einfachen Vorgang (nämlich keine Werbung dort einzuwerfen, wo sich diese "bitte-keine-Werbung-Schilder" befinden, nicht an die Austräger vermitteln können.

Trotzdem danke für deine Sichtweise.

Bei einer ähnlichen Frage habe ich hier mal gelesen, dass jemand den Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" in verschiedenen Sprachen an seinen Briefkasten geklebt hat (weil nicht alle Flyer-Verteiler Deutsch verstehen). Vielleicht könntest du es erst mal damit versuchen, bevor du rechtlich dagegen vorgehst. Ansonsten würde ich es so machen, wie derhandkuss es dir vorgeschlagen hat.

verklagen sie die werbe-firma

ja wo hingehen? Anwalt, Polizei? wer zahlt den Anwalt?

@oxBellaox

Du kannst das werbende/störende Unternehmen auch einfach selbst anschreiben - dafür gehst nachhause an deinen Schreibtisch - oder selbst verklagen - dafür gehst zum Gericht.

Wenn du willst, dass das für dich ein anderer macht (etwa ein Anwalt), musst du den dafür natürlich bezahlen; ob die Kosten dein Gegner zu ersetzen hat, kannst vorher denjenigen fragen, den du beauftragen möchtest, das bestimmt sich im Einzelfall.

@Droitteur

Das bezweifle ich, dass ich den Anwalt bezahle - es gibt nämlich mittlerweile sehr viele Gerichtsurteile zu unerwünschter Werbung.

@oxBellaox

Warum fragst du dann? Schon klar, um sicher zu gehen ;)

Die Gerichtsurteile sind das eine. Aber das andere ist, wann die Beauftragung eines Anwalts überhaupt notwendig war. Die Rechtslage wäre auch ohne Gerichtsurteile auf deiner Seite, aber die Urteile sorgen vorliegend offensichtlich dafür, dass die Lage sogar kennst, ohne überhaupt die dazu gehörenden Gesetze zu kennen. Daraus kann zB folgen, dass du einen Anwalt gar nicht brauchst, weil du ja erst mal einfach einen Brief schreiben oder zu Gericht gehen kannst - wie ich in meinem ersten Satz schon bemerkte ;)

@Droitteur

Ach so, falls das nicht deutlich wurde: Wenn die Beauftragung eines Anwalts nicht notwendig ist, sind die Kosten natürlich auch nicht ersatzfähig.

Allerdings wird man nicht allzu streng mit rechtlichen Laien sein, so dass die Chance nicht schlecht steht, dass die Kosten zu ersetzen sind.