Immer Reha vor Rente?

7 Antworten

Die Reha ist ein Versuch, deinen Gesundheitszustand soweit zu verbessern, dass du wieder in absehbarer Zeit arbeitsfähig wirst. Diese Chance solltest du nutzen. Wenn das allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, wäre die Reha ohnehin sinnlos. Dies muss von deinem Arzt medizinisch begründet werden.

Wenn du wieder rehfähig bist, solltest du die Reha nutzen. Der Entlassungsbericht ist dann eine wichtige Entscheidungshilfe, um über den EM-Rentenantrag zu befinden. Sollte da ein Restarbeitsvermögen unter 3 Std. täglich eingeschätzt werden, bekommst du sicher deine Rente.

Ja so.sollte es sein

Hab aber vor zwei Jahren eine Reha gemacht nach der es mir noch schlechter ging

Warum sollte die DRV unoetig Geld ausgeben wenn das Arbeitsant sich dem Rentenwunsch anschliesst

@shijo

weil der DRV es völlig egal ist, was das Arbeitsamt wünscht

@turnmami

Genau. Es ist leider nicht selten, dass die Behörden sich streiten und der Versicherte dazwischen steht.

@okieh56

Über EM kann und darf nur die DRV entscheiden. Daran ist das Arbeitsamt gebunden. Daher gibt es hier wenig Streit

@turnmami

Sollte so sein. Falls sich das Arbeitsamt der Entscheidung der DRV anschließt und Vermittelbarkeit einräumt. Wenn der Versicherte Widerspruch gegen eine Rentenablehnung einlegt, greift zwar die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III, aber das Rentenverfahren kann sich sehr lange hinziehen - besonders dann, wenn womöglich noch das Sozialgericht bemüht wird.

@okieh56

Die Nahtlosigkeit geht aber auch nur bis Ende des eigentlichen Alogeldes. Hier kann es bei einem Klageverfahren schnell problematisch werden

@turnmami

Ganz genau. Das ist das Problem. Dann hängt man ganz schnell in der Luft. Gut, wenn dann wenigstens der Ehegatte gesetzlich versichert ist, so dass man kostenlos familienversichert sein kann.

Hallo,

solange die fachabteilung meint, dein Leistungsvermögen kann wieder hergestellt werden und dazu nützt die Reha und deren Ergebnisse, wird es sogar zu 100% so sein.

Es kann aber auch passieren, das der Entlassungsbericht dazu führt, das deinem Retenantrag entsprochen wird.

Dieser wird nicht ungültig bis das Ergebnis der Reha vorliegt.

Beste grüße und...mach sie einfach.

Beste Grüße

Dickie59

Wenn der Arzt bestätigt, das du die REHA nicht antreten kannst, wird die REHA in der Regel nur verschoben, informiere die Rentenversicherung und die REHA Klinik.

Sobald der Arzt dir bestätigt, das du die REHA machen kannst, informiere wieder die Rentenversicherung, eventuell auch die REHA Klinik, da die Kunden wollen, setzen die sich gerne auch mit der Rentenversicherung in Verbindung.

Rentenantrag werden die Standardmäßig ablehnen, sorge dafür das du eine Rechtsschutzversicherung hast oder dem VDK beitreten, Rechtsschutzversicherung würde ich bevorzugen. Gegen die Ablehnung klagen. Lehne nur von dir aus die REHA nicht ab.

Danke

Hab die Reha ja schon Mal mit ärztlicher Attest verschoben

Bin im VdK und habe Rechtsschutz

@shijo

Benutze zuerst den VDK und sage denen nicht das du auch Rechtsschutz hast, wenn sie dich danach fragen sag nein, der Grund, die wollen dann einige Gebühren holen und das zählt beim Rechtsschutz als Schaden.

Wenn ein Arzt feststellt, dass du nicht rehafähig bist, musst du die Reha mit diesem Attest auch nicht antreten.

Anderenfalls ist dies ein teures Angebot, das dir die Chance geben soll, wieder arbeitsfähig zu werden. Den Versuch wirst du wohl nicht ohne Grund verweigern dürfen ohne Konsequenzen.

Danke

Ich hab das mit dem Attest ja schon Mal gemacht

@shijo

"Du" bist es ja nicht, die das macht, sondern dein Arzt hält dich nicht für rehafähig. Zumindest beim ersten Mal.

Vielleicht auch jetzt. Wenn der Rententräger dem nicht vertraut, wird er für dich eine Untersuchung bei einem Amtsarzt organisieren und dich dazu auffordern.

Es gibt auch spezielle "Berufsfindungsmaßnahmen" die die DRV stationär anbietet,

Es geht ja darum, ob du noch IRGENDEINE Tätigkeit länger als 3 Stunden täglich ausüben kannst.

Lta haben sie abgelehnt

Bin ja schon 55

Habe auch seit 28 meinen Arbeitgeber der meine 80 GdB nicht. Berücksichtigt