Immer noch beschlagnahmt GRUND!

3 Antworten

erstmal, saw 3 und 4 gibt es unrated in deutschland nicht zu kaufen, sondern nur auf dem österreichischem markt und sind auch nur für diesem vorgesehen, womit du dich strafbar machst wenn du diese besitzt.

bei freitag der 13. 3 und 4 liegt es daran das sie noch nicht neu geprüft werden konnten/durften.

bei halloween 2 wurde ich gern mal die kriterien/gründe für die beschlagnahmung wissen, wurden aber nicht freigegeben. :(

Ich habe mir die Unrated bestellt, die sind SPIO/JK geprüft, aber nur auf SAW 4 steht VERTRIEB NUR IN ÖSTERREICH. Strafbar kann ich mich doch gar nicht machen oder? Ich meine, es weiß die Zensurbehörde ja bescheid, dass die Leute es importieren...

@Seekers

wenn darauf steht "vertrieb nur in österreich" macht man sich mit dem besitz schon strafbar, da diese nicht für den deutschenmarkt freigegeben wurde.

übrigens, saw III unrated hat kein jk siegel und auf der unterseite steht auch "vertrieb nur in österreich" ;)

ich werde dich aber nicht verpetzen, da ich für offene filmkunst bin...wer die art von filme mag, sollte auch die "vollkommende" version zusehen bekommen...was nicht heisst das ich die fsk für sinnlos halte...aber eine indizierung reicht in den meisten fällen meiner meinung nach. ;)

@Seekers

Ob die Zensurbehörde ahnt, dass man sich die Filme eher illegal in Österreich beschafft, sei dahingestellt. Es ist rein rechtlich nicht erlaubt, diese zu importieren.

Die Logik ist folgende: Was damas verboten wurde gilt für immer. Um 81 herum wurde ja auch Speedracer beschlagnahmt, was heute wohl auf spielaffe.de ohne Altersbeschränkung zugänglich wäre. Oder schau dir den ersten Terminator an. Der ist ab 18 Jahre und der zweite ab 16, obwohl der viel blutiger ist. Das Bewußtsein der Menschen ändert sich ständig. Starr und unbeweglich sind nur die deutschen Zensurbehörden.

Aber nach 25 Jahren gibt es immer eine Neuprüfung, so wie auch bei Games, die dann nochmal getestet werden und dann meistens runtergestuft werden. Manche Beschlagnahmen wurden ja auch schon aufgehoben.

@Seekers

Das ist richtig, das sind dann aber meist Neuanträge oder komplette Neuversionen unter anderem Namen. Warum wohl gibt es für Braindead oder Dellamorte Dellamore so viele verschiedenen Titel und Versionen???

@wueselduesel

Das sind rein amtlich keine Neuprüfungen, die müssten nämlich neu beantragt werden. Nach 25 Jahren fällst Du aus der Liste raus und die BPJM hat dann die Entscheidungsgewalt, ob er nochmal zur Prüfung vorgelegt wird oder gleich gestrichen bleibt. Für andere Namen bei gleichen Inhalten gibt es dann verschiedene Eintragungen, außerdem gilt die Beschlagnahme von Titeln immer auch für die gleichen Inhalte unter neuem Namen. Nette Versuche eben.

Beschlagnahmen werden nicht regelmäßig neu geprüft, sondern nur auf Antrag aufgehoben oder fallen nach 25 Jahren automatisch aus der Liste + Neuprüfung. Halloween 2 kann noch drauf bleiben, so grottig wie der ist...