Im Vertrag steht: "Es gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen" - welche Kündigungsfrist habe ich nach 15 Jahren?
Es gibt keine zusatz Formulierung die festlegt, dass die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten.
Nur der Wortlaut "für beide Seiten" macht mich stutzig. Kann man das so interpretieren dass die verlängerten Fristen die für den AG damit auch für mich gelten? Oder bedeutet es nur dass das Gesetz für beide seiten gilt und ich kann demnach kurzfristig (4-Wochen-Regel) mein Arbeitsverhältnis beenden?
Danke schon mal vorab für die Antworten.
4 Antworten
Ds sagt doch schon der Begriff "gesetzlich" geregelt.
Bedeutet also: Will der AG Dich kündigen, muss er sich nach der Länge Deiner Betriebszugehörigkeit orieentieren und willst Du kündigen hast Du, egal wie lange Du im Betrieb warst, immer 4 Wochen zum 15. oder 30. eines Monats.
Deine 4 Wochen sind genauso gesetzlich verankert wie seine gestaffelte Kündigungsfrist
Die Fristen sind gesetzlich geregelt und gelten für beide Seiten. Das heißt nicht, dass sie auch für beide Seiten gleich lauten müssen. Also du vier Wochen, der Arbeitgeber länger.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für dich als Arbeitnehmer nach § 622 Abs.:1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Wenn der Arbeitgeber gewollt hätte, das die für ihn gültigen längeren Kündigungsfristen, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit,auch für dich gelten sollen, hätte er dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag formulieren müssen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
schätze, dass da Abs. 1 zum Tragen kommt.
6 Monate zum Monatsende bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, aber 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer!
Und wieso Abfindung??