Im Vertrag steht: "Es gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen" - welche Kündigungsfrist habe ich nach 15 Jahren?

4 Antworten

Ds sagt doch schon der Begriff "gesetzlich" geregelt.

Bedeutet also: Will der AG Dich kündigen, muss er sich nach der Länge Deiner Betriebszugehörigkeit orieentieren und willst Du kündigen hast Du, egal wie lange Du im Betrieb warst, immer 4 Wochen zum 15. oder 30. eines Monats.

Deine 4 Wochen sind genauso gesetzlich verankert wie seine gestaffelte Kündigungsfrist


Die Fristen sind gesetzlich geregelt und gelten für beide Seiten. Das heißt nicht, dass sie auch für beide Seiten gleich lauten müssen. Also du vier Wochen, der Arbeitgeber länger.

 Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für dich als Arbeitnehmer nach § 622 Abs.:1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wenn der Arbeitgeber gewollt hätte, das die für ihn gültigen längeren Kündigungsfristen, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit,auch für dich gelten sollen, hätte er dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag formulieren müssen.

BGB § 622 : 6 Monate. Und wahrscheinlich auch eine hohe Abfindung

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


schätze, dass da Abs. 1 zum Tragen kommt.

6 Monate zum Monatsende bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, aber 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer!

Und wieso Abfindung??