Im Notfall Arbeitszeitkonto auszahlen lassen?

7 Antworten

Eione Sonderregelung kann ich mir nicht vorstellen, daß es eine solche gibt.

Ob die Stunden auszahlbar sind oder nicht, steht im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, etc.

Nein, dagegen kannst Du nichts machen.

Die Überstunden sind quasi dein Kapital, also dein Vermögen. Hast du dir doch erarbeitet. Ich kenne überhaupt keinen Grund warum es verboten sein soll diese auszuzahlen. Möglicherweise kann dein AG zwar auf ein gewisses Kontingent an ÜStd bestehen aber keinesfalls in dieser Höhe. Wenn du diese abfeiern willst könntest einen ganzen Monat zu Hause bleiben. In vielen Branchen bleiben 40 ÜStd. stehen, der Rest kann m. E. ausgezahlt werden. Einziges Problem kann sein, das dein Betrieb klamm ist.

Nach meiner eigenen Erfahrung hängt das von der Autragslage deines AGs ab. Hat er viel Arbeit, die nur mit Überstunden (kurzfristig, ohne Neueinstellungen vornehmen zu müssen) erledigt werden kann, bezahlte er die Stunden meist im laufenden Monat.

Einen Stundenpool anlegen macht im Baugewerbe eher Sinn, weil im Winter, der bald keiner mehr ist, wenig Aussenarbeiten durchgeführt werden könnne.

*Er muss letztendlich deine angesparten Überstunden nicht bezahlen*, wenn er dich zu Hause lässt (für allerdings nur 8h täglich berechnend) und normal entlohnt. Dir gehen, wenn es das noch gibt, Überstundenzuschläge und alle möglich anderen Zuschläge verloren.

Untern Strich ist es so, dass kein AG eine Spardose ist.

Unter bestimmten umständen leiht dir das Arbeitsamt Geld für ein Auto. Sollte es keine andere Möglichkeit geben frage dich bei denen durch und erkläre die Sachlage am besten persönlich. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, es liegt im ermessen des Amtes, aber es ist möglich.

Alternativ kannst du auch in Rente gehen...allerdings nur mit einbußen in der Rentenzahlung da du ja noch 4 Jahre hast.