Im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl

12 Antworten

Welcher Kündigungsgrund verspricht den größten Erfolg?

Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Siehe BGB § 540

Allerdings reicht der Verdacht allein nicht aus.

Lies Dich mal hier durch

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm

Habe selber so einen Fall gehabt waren 5 Personen eingezogen in 97 qm aber die hatten noch 2 Kinder die wohl nicht bei denen wohnten dann kam noch eine Cousine hinzu die sogar von der Wohnung aus jeden Morgen mit dem Bus zu Schule fuhr die Hausten zeitweise mit 9 Personen dort konnte nichts machen. Einzig Eigenbedarf hatte geholfen weil durch die Überbelegung der Wohnraum beeinträchtigt war und auch total unterwohnt wurde

Wenn du das nicht mögtest, kündigen wegen Eigenbedarf irgend eine Verwandt möchte das Ap. fürs Studium, zur pers. Hilfe, usw.

Eine ganz normale fristgerechte Kündigung funktioniert immer. Da braucht man keinen Grund für.

son quatsch?!

so ein Schwachsinn....mann kann die Mieter nicht so einfach kündigen und nicht mal wenn ein Grund vorhanden ist!

@anna775

häää wo lebst denn du ??? dann wäre ja jeder mieter der willkür des vermieters total ausgeliefert...

@anna775

absoluter Blödsinn ohne triftige beweise ist nichts machbar die Freundin kann Wochen gar Monate ohne Probleme da sein einzige beweise die zählen würden wäre an der klingel der Name der Frau ansonsten kann man nix machen oder wenn sie gemeldet ist dort .

Da braucht man keinen Grund für.

Als Vermieter schon.

Wenn im Mietvertrag für das Apartment (möbliert?) die Nutzung nur für eine Person ausgewiesen ist, kann die Überbelegung abgemahnt werden. Liegt das Apartment im eigenen Haus und besitzt keinen separaten Zugang von der Straße her, kann innerhalb eines Monats ohne Begründung gekündigt werden wie Untervermietung. Ist das Apartment die 2. Wohnung im eigenem Haus , kann ebenfalls fristgerecht ohne Angaben von Gründen nach dem Prinzip der erleichterten Kündigung §573a BGB gekündigt werden.