Im Mietvertrag steht: "Die Wohnung muss gesäubert übergeben werden". Ist dies nur eine andere Formulierung für "Die Wohnung muss besenrein übergeben werden"?

4 Antworten

Im Mietvertrag steht: "Die Wohnung muss gesäubert übergeben werden". Ist dies nur eine andere Formulierung für "Die Wohnung muss besenrein übergeben werden"?

Ja ist es. 

Keine weiteren Verpflichtungen.

Besenrein

Keine Renovierungsarbeiten

 

(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung imMietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss ernach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oderRenovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen undgrobe Verschmutzungen beseitigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderenReinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“. 

Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobeVerschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch dasEntfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.

MfG

johnnymcmuff

Ja, bedeutet ziemlich genau das selbe. Wenn ihr alles gereinigt habt, dürfte der Vermieter nichts mehr einzuwenden haben. Außer natürlich er findet irgendwelche Beschädigungen, die nicht im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen.

Ob dieser Ausdruck mietrechlich relevant ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich denke er meint damit nicht "besenrein", sondern darüber hinaus: blank geputzte Fliesen, Sanitäranlagen, Türen und Türrahmen, Fenster und Böden.

Aber wie du in deiner Frage ja schreibst, ist die Wohnung picobello gereinigt, dann kann ja nichts mehr schief gehen...und er kann nicht eine Putzfirma auf Eure Kosten durch die Wohnung schicken.