Im Jahr krank wie oft ok?

10 Antworten

Es gibt kein gesetzlich ok!

Gesund arbeitet und Krank ist krank

Wenn es um die Möglichkeit der Kündigung wegen Krankheit geht gilt die Unzumutbarkeit für den Betrieb. Hier wird nicht deine Vergangenheit betrachtet sondern die Erwartungen für die Zukunft.

Es gibt keine gesetzlich Grenze, sondern eine Prognose, in wann Du in der Lage bist, die notwendige Leistung zu erbringen. Dabei geht einerseits um die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber (was z. B. auch durch die Unternehmensgröße beeinflusst ist) und andererseits, ob der (Langzeit-)Kranke eher die Stelle blockiert, weil der Arbeitgeber niemand anderen einstellt, weil er ja jederzeit damit rechnen muss, dass der Kranke wieder gesund wird und dann einen Mitarbeiter zu viel hat.

Im Gesetz steht meines Wissens nirgends, wie oft ein Arbeitnehmer im Jahr ohne Konsequenzen fehlen darf. Da kann man Dir auch keine Zahlen nennen.

Ich versuch mal ein wenig zu erklären:

Arbeitest Du in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften, kann der AG Dich (fast) immer kündigen. Hier greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen.

Da reichen manchen Arbeitgebern z.B. drei Wochen im Jahr, anderen sind zwei Wochen krankheitsbedingte Fehlzeit zu viel. Wieder andere AG "gestehen" ihren Arbeitnehmern auch längere Fehlzeiten zu, ohne dass sie Konsequenzen ziehen.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, gibt es zwei Arten von personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigungen. Es gibt Kündigungen wegen einer lang anhaltenden Erkrankung und Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen.

Bei Langzeiterkrankungen gab es schon Urteile des Bundesarbeitsgerichts, die eine Krankheit von acht Monaten Dauer als Kündigungsgrund zugelassen haben.

Bei häufigen Kurzerkrankungen werden die einzelnen Krankheitstage/-Wochen addiert. Man geht hier i.d.R. davon aus, dass der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren jedes Jahr mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig war.

Bei beiden Arten der personenbedingten Kündigung muss eine sogenannte "Drei-Stufen-Prüfung" gemacht werden.

Man muss feststellen, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die Auswirkungen der Fehlzeiten müssen erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen sein und es muss festgestellt werden, dass diese Beeinträchtigungen dem Arbeitgeber nicht länger zuzumuten sind.

Wenn der AG dann noch ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) gemacht hat, wird er den AN wohl kündigen können.

Ob Dein Arbeitgeber Dir allerdings nicht das "Leben schwer" macht, wenn Du unter diesen Grenzen bleibst, kann ich nicht beurteilen.

Ich kenne Fälle, in denen AN weniger als die o.g. Zeiten gefehlt haben oder die "Sechs-Wochen-Grenze" nicht jedes Jahr überschritten wurde, die der AG aber trotzdem "losgeworden" ist.

Wenn du so fragst, ist gar kein Tag krank ok.

Krank kann jeder mal werden. Aber wenn du wegen jedem Kleinkram gleich daheim bleibst, lässt ich ein Arbeitgeber das nicht lange gefallen.

Da gibt es auch kein Gesetz, welches sagt wie lange du krank sein darfst.

Es gibt keine gesetzliche Schwelle.

Als normaler Arbeitnehmer sollte man sich Gedanken machen, wenn der eigene Wert regelmässig deutlich über dem Durchschnitt liegt.

Spätestens dann, darf der Arbeitnehmer mit negativen Konsequenzen rechnen, die von der Versagung kleiner Vergünstigungen über das Ausbleiben von Beförderungen bis hin zur Kündigung gehen können.