Im gesamten Wohngebiet steht, dass nur Anwohner parken dürfen. Gibt es da keine Ausnahmen?

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Bei uns in der Nachbarstadt steht, dass in dem ganzen Wohngebiet nur Anwohner mit dem speziellen Ausweis parken dürfen.

Das ist nicht ungewöhnlich - allerdings dürfen diese Gebiete nur begrenzt ausgewiesen werden. Zu weit gehende Gestaltungen haben schon diverse Verwaltungsgerichte in allen Bundesländern aufgehoben.

Wie ist es jetzt aber wenn ich da mal bei jemandem zu Besuch bin. Muss ja mein Auto irgendwo abstellen.

Das kannst Du dann eben nicht. Das ist ja der Sinn der Sache.

Bei meinem Kumpel ist es noch extremer. Er muss oft beruflich im Außendienst arbeiten.

Wer z.B. keinen Handwerkerausweis hat, muss in diesen Fällen eben ein Taxi oder den ÖPNV ab P&R nehmen. Bei den Anwohnerzonen geht es ja genau um Parkverkehrsverhinderung - und da ganz besonderns den Pendlerverkehr.

Er hat zu mit gesagt, das er dann schon des öfteren ein Knöllchen bekommen hat.

Kein Wunder.

Ich hab zu ihm gesagt, dass das eine Sauerei ist und es hier bestimmt eine Sonderregelung gibt. Er hat zu mir gesagt, dass es keine gibt.

Es hängt von der jeweiligen kommunalen Satzung ab, welche Sonderausweise (etwa für Gewerbetreibende etc.) es gibt oder nicht. Aber es wird ja wohl im gesamten Gebiet respektive direkt angrenzend öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser geben - z.B. bei Gaststätten etc.

Nein es gibt keine Ausnahmen. Wer da parken will braucht einen Anwohnerparkausweis für dieses Gebiet.

Wo soll man dann bitte parken wenn man beruflich dort hin muss? Privat kann ich es ja noch verstehen aber nicht beruflich.

@Jochen2

Wo soll man dann bitte parken wenn man beruflich dort hin muss?

Nirgends. Wer beruflich dorthin muss, kann sich üblicherweise z.B. geggen Nachweis seiner Handwerkertätigkeit einen Sonderausweis holen. Aber für Berater etc. giibt es sowas nicht - also Taxi fahren oder zu Fuß gehen. Genau solchen Verkehr will man ja mit diesem System fernhalten.

Wenn nichts dort steht dann gibt es keine Ausnahmen, es sei denn ein Anrainer überlässt dir kurzzeitig seine Parkmöglichkeit.

Schau mal auf die Zeiten, ob da bestimmte Zeiten draufstehn, glaube aber eher nicht. Die Anrainer zahlen ja für ihren Parkplatz.

Wenn du dich trotzdem hinstellst, riskierst du eine Besitzstörungsklage und Abschleppung.


Da ist am kompletten Straßenrand.

es sei denn ein Anrainer überlässt dir kurzzeitig seine Parkmöglichkeit.

Das ginge dann aber nur auf Privatgrund. Auf den Anwohnerausweisen steht das KFZ-Kennzeichen, für das der Ausweis gilt.

Die Anrainer zahlen ja für ihren Parkplatz.

Äh - nein. Nur für den Ausweis.

Wenn du dich trotzdem hinstellst, riskierst du eine Besitzstörungsklage und Abschleppung.

Das nun nicht gerade. Aber halt einen Strafzettel wegen Falschparkens.

@FordPrefect

Wenn er auch nur für den Ausweis zahlt, zahlt er ja für seinen Platz. Er zahlt jedenfalls. Strafzettel bekommt er von der Polizei, Besitzstörungsklage kann er nur vom Parkplatzbesitzer bekommen. Abschleppen kannst du ihm auch lassen.

@rosale

Was ist denn so schwierig zu verstehen? Es gibt gar keinen konkreten Platz. Mit dem Anwohnerparkausweis ist man berechtigt an einem freien Platz in der Anwohnerparkzone zu parken. Damit mietet man nicht einen bestimmten. Insofern gibt es gar keinen Parkplatzbesitzer, es sei denn er steht gerade darauf.