Im Fitnessstudio bis 21 Uhr Arbeiten als Minderjähriger?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__14.html
Kurz zusammengefasst: Laut JArbschG darfst du nur dann länger als 20 Uhr arbeiten, wenn es sich um einen Gaststätten- oder Schichtbetrieb handelt. Landwirtschaft und Bäckerei fallen ja ohnehin weg.

Achte auch darauf, dass die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird - mehr ist nur dann okay, wenn du an einem anderen Tag weniger arbeitest. Die 40 Stunden in der Woche, die - sagen wir mal - üblich sind, dürfen nämlich keinesfalls überschritten werden.

Meiner Meinung nach sieht ein Fitnessstudio nicht nach einer Gaststätte oder einem Schichtbetrieb aus. Also dürfte ich nicht bis 21 Uhr Arbeiten. bzw auch die Auszubildenen dort die unter 18 Jahre sind, nicht wahr ?

@ThisErik

Naja, arbeitest du an der Bar, könnte das als Grauzone gewertet werden und im weitesten Sinne als Gaststätte verkauft werden. Für alle anderen Tätigkeiten: Nur bis 20 Uhr, das gilt für dich und für die minderjährigen Azubis dort.

@Istriche

Ich mache dort nur Check In & Check out. Bar... Ich mache nur Eiweiß Shakes & Wasser getränke, naja

@ThisErik

Dann nur zwischen 6-20 Uhr. Du stehst ja nicht nur hinter der Bar.

@Istriche

Ok Viel dank!

eigendlich nur bis 20 uhr