Im Arbeitsvertrag die Probezeit entfernen lassen und Chef ist damit einverstanden ist das rechtens?

6 Antworten

sicher ist das rechtens, ist doch alleine das bier von euch 2, ob ihr probezeit wollt oder nicht

Ja,Nebenabrede: Die Vertragsparteien verzichten auf eine Probezeit.

Die Vertragsparteien einigen sich auf eine verkürzte Probezeit von vier Wochen,unter Anrechnung einer Praktika vom bis .(Beispiel )

Das ist für Dich win win: Du kannst nicht ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.Und Du bekommst einen Kredit. Bitte so nehmen,das Du den sicher ! zurückzahlen kannst.

Gerne geben die Banken auch ein paar tausend Tacken,und machen nur eine Tilgungsrate von von wenigen Euro,das andere Extrem um jahrelang die Zinsen zu kassieren.^^

Du kannst nicht ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

So lange kein Kuendigungsschutz besteht, ist eine Kuendigung jederzeit problemlos moeglich und muss auch nicht begruendet werden. Mit einer Probezeit hat das nichts zu tun.

Da hier eine vereinbarte Probezeit gestrichen werden soll, wird man davon ausgehen koennen, dass (noch) kein Kuendigungsschutz besteht.

@DerCaveman

Du verwechselst etwas: Probezeit,Lösung des Arbeitsverhältnisses,auch ohne Angabe eines Grundes. Außerhalb einer Probezeit,diese beträgt regelmäßig sechs Wochen,drei Monate oder sechs Monate,nur mit einer Begründung.So kann man sich auch damit auseinandersetzen und sein Verhalten ggf.anpassen.Der ges.Kündigungsschutz,dieser besteht nach sechs Monaten ,wo die Kündigung überprüft und angefochten werden kann.

@Rutscherlebnis

Nein, ich verwechsele da mit Sicherheit nichts. Eine Probezeit ist frei verhandelbar. Sie ist (bei Arbeitsverhaeltnissen) weder vorgeschrieben, noch gibt es dafuer irgendwelche zeitliche Einschraenkungen. Lediglich die verkuerzte Kuendigungsfrist nach BGB 622 Abs. 3 gilt hoechstens fuer 6 Monate. Es kann aber auch eine andere Kuendigungsfrist als die nach BGB 622 Abs. 3 wirksam vereinbart werden und dann gilt die vereinbarte.

Eine vereinfachte Kuendigung ohne Angabe von Gruenden ist grundsaetzlich waehrend der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhaeltnisses moeglich. Das hat nichts mit einer Probezeit zu tun sondern mit der sechsmonatigen Wartezeit nach KuSchG § 1 Abs. 1. Diese Wartezeit ist voellig unabhaengig von einer eventuellen Probezeit. Es spielt fuer die vereinfachte Kuendigung durch den Arbeitgeber somit ueberhaupt keine Rolle, ob sich der Arbeitnehmer in einer Probezeit befindet oder nicht. In den ersten 6 Monaten braucht der Arbeitgeber eine Kuendigung gegenueber niemanden zu begruenden.

Dass viele annehmen, eine Probezeit habe etwas mit den Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers zu tun oder erlaube diesem gar eine Kuendigung ohne Vorliegen eines Kuendigungsgrundes, liegt wohl daran, dass die Probezeit regelmaessig in die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhaeltnisses und somit auch in die sechsmonatige Wartezeit faellt. Tatsaechlich berechtigt aber nicht die Probezeit den Arbeitgeber zur vereinfachten Kuendigung sondern die Wartezeit.

Wurde keine Probezeit oder nur eine kuerzere als 6 Monate vereinbart, kann der Arbeitgeber trotzdem innerhalb der ersten 6 Monate problemlos kuendigen. Eine verkuerzte Probezeit verkuerzt die Wartezeit fuer den Kuendigungsschutz nicht

@Rutscherlebnis

Das ist - sorry - Unsinn!

DerCaveman verwechselt nichts und hat vollkommen Recht!

Probezeit,diese beträgt regelmäßig sechs Wochen,drei Monate oder sechs Monate

Woher hast Du das denn?!?

Es gibt weder ein "regelmäßig" bei der Probezeit im Arbeitsverhältnis, noch gibt es Vorschriften zur Dauer dieser Probezeit!

Und die Probezeit hat überhaupt nichts zu tun mit der Möglichkeit des Arbeitgebers, ohne Grund kündigen zu können! Diese Möglichkeit ergibt sich für ihn alleine aus der Tatsache, dass es in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsschutz KSchG gibt (wenn das Kündigungsschutzgesetz wegen der Größe des Betriebs denn überhaupt anzuwenden ist)!

Die einzige praktische Konsequenz aus einer Probezeit (wenn sie denn überhaupt vereinbart wurde) ist die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist (und das längstens für 6 Monate - "zufällig" so lang wie der fehlende Kündigungsschutz).

Bei Kleinbetrieben bis zu 10 festen Mitarbeitern (Azubis zählen nicht) gibt es sowieso keinen Kündigungsschutz.

@ZuumZuum

Richtig! Aber außerhalb der Probezeit ist eine grundlose Kündigung nicht möglich.

@ZuumZuum

Nein,ein Kleinbetrieb kann darlegen,warum die Kündigung unausweichlich ist.Z.B.ein Auftrag wurde storniert.Also nachvollziehbar und überprüfbar.Der Grund für die Regelung ist ja dazu da,um kleine Betriebe vor wirtschaftlichem Schaden zu schützen,den ein größerer Betrieb eben ausgleichen muß,quersubventionieren muß,oder eben temporär aushalten muß.

@Rutscherlebnis

Mit diesem Wort hast Du Recht, er KANN darlegen...muß er aber nicht. Nur bei Kündigung von Ausbildungsverträgen muß eine Begründung angegeben werden.

Wenn die Probezeit gestrichen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass du auch einen Kredit bekommst.

Koennt ihr natuerlich so vereinbaren. Ich verstehe aber nicht, wofuer das gut sein soll. Kuendigungsschutz hast du auch dann erst nach 6 Monaten (bei Kleinbetrieben selbst dann nicht) und waehrend dieser 6 Monate kann dir auch ohne Probezeit ganz einfach und ohne Begruendung gekuendigt werden. Nur die Kuendigungsfrist ist dann wahrscheinlich etwas laenger.

Wenn Ihr auf die Probezeit verzichtet, kein Problem.

Wenn es nur ein Vertragsexemplar für die Bank ist, aber die Probezeit dennoch gilt, dann wäre es zumindest erstmal versuchter Kreditbetrug.

Wenn die Probezeit gestrichen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass du auch einen Kredit bekommst.