Im alten Beruf wiedereinsteigen trotz Erwerbsunfähigkeitsrente?

8 Antworten

Versuch doch über versicherungsfreie Tätigkeiten in der Art von Nachbarschaftshilfe, vielleicht auch per Kleinanzeige zu inserieren, daß du gerne deine Hilfe als erfahrene Krankenschwester beratend und helfend gegen eine geringe "Entschädigung" anbietest. Daß kann dir niemand verbieten und auch niemand nachkontrollieren, weder vom Zeitaufwand noch vom Verdienst.

Versicherungsunternehmen können natürlich auch ausspionieren und Detektive einsetzen, wenn sie in Erfahrung bringen, daß ein Rentner offenbar unerlaubten Tätigkeiten nachgeht.

Aber ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Aktivitäten im Rahmen von Nachbarschaftshilfe, wenn sie nicht über das Maß von unter 3 Stunden und unter 450,-EUR hinausgehen, kann dir niemand beanstanden.

Sollte das Maß im Rahmen oben genannter Aktivitäten mal überschritten werden, mußt du dir natürlich die Frage stellen, wie deine Rechte und Pflichten aussehen und wie die Beweislage (auch vor Gericht) aussieht?

wenn der grund deiner verrentung verschlechter wegen der arbeit, wer soll dann für die kosten aufkommen?

ich denke wenn du die gleiche arbeit machst die der grund für die verrendung ist mehr als bedenklich.

eine überprüfung könnte dann sein das du mehr als 3 h in deinem beruf arbeiten kannst. und somit die verrentung verlierst.

wenn du allerdings leichtere arbeiten machst dann sehe ich wenig gründe es nicht zu tun.

wenn der grund deiner verrentung verschlechter wegen der arbeit, wer soll dann für die kosten aufkommen?

Volle EM-Rente ist volle EM-Rente. Ob er 0, 1 oder 3 Stunden am Tag arbeiten kann ändern ja nichts daran.

eine überprüfung könnte dann sein das du mehr als 3 h in deinem beruf arbeiten kannst. und somit die verrentung verlierst.

Dann wird aus der vollen EM erstmal eine teilweise und er verliert seinen hälftigen Anspruch.

Hallo RedRose103,

Sie schreiben:

Im alten Beruf wiedereinsteigen trotz Erwerbsunfähigkeitsrente?

Beziehe seit 2005 Erwerbsunfähigkeitsrente und darf laut Rentenbescheid die besagten 450€ hinzuverdienen

Antwort:

Leider schreiben Sie nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Zunächst einmal muß klargestellt werden, daß Sie die Bezeichnungen der einzelnen Rentenarten durcheinander bringen und dies führt dann regelmäßig zu falschen Schlußfolgerungen!

Seit 31.12.2000 gibt es keine Erwerbsunfähigkeitsrenten mehr, denn ab Stichtag 1.1.2001 gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrenten und da bestehen gewaltige Unterschiede!

Da Sie seit 2005 Ihre Erwerbsminderungsrente und nicht Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, gilt für Sie ganz klar das neue Recht ab 1.1.2001!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen im Zusammenhang mit der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter und viele weitere leichte Tätigkeiten auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Das heißt im Klartext, daß Sie aller Voraussicht nach Ihre volle Erwerbsminderungsrente gefährden, wenn Sie plötzlich wieder in Ihrem alten Beruf aktiv werden wollen!

Denn Sie sind ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen!

In diesem Zusammenhang wird die DRV bei Ihrem künftigen Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung anfordern und daraus müßen die täglichen Arbeitszeiten sowie die Art der Tätigkeit einwandfrei ersichtlich sein!

Um ganz sicher zu gehen, daß Sie in keine Falle tappen, führt also an einer gründlichen Beratung bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt kein Weg vorbei und sollte von dieser Seite Unbedenklichkeit gegen Ihre Hinzuverdienstätigkeit signalisiert werden sind Sie sehr gut beraten, sich dies in einem schriftlichen Unbedenklichkeitsbescheid bestätigen zu lassen!

Mündliche Zusagen helfen Ihnen da auf gar keinen Fall weiter!

Darf ich das,oder wird es da Schwierigkeiten geben? ( Also ich bin gelernte Krankenschwester und möchte 1x pro Woche im häuslichen Pflegedienst arbeiten)

Antwort:

Das letzte Wort spricht hier Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt und Sie müßen damit rechnen, daß Sie durch Ihre Aktivitäten bei der DRV schlafende Hunde wecken sowie eine erneute Leistungsüberprüfung provozieren!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Für die Einschätzung ob volle EM, teilweise EM oder voll erwerbsfähig ist das Restleistungvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend.

Wenn du deinen Beruf also mehr als 3 Stunden täglich ausüben kannst bist du nicht voll erwerbsgemindert und deine Rente wird gekürzt um etwa die Hälfte.